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Aufstellung - Allgemeines; Rechtsverordnungen, Technische Regeln Und Richtlinien - EKU Thermik 750 Bedienungs- Und Instandhaltungsanleitung

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Die Hauptabmessungen der einzelnen Gerätetypen sind den
Angaben im Anhang zu entnehmen.
1.3.1
Aufstellung – Allgemeines
Das Gerät muß nach den geltenden Vorschriften angeschlossen
werden und darf nur in einem gut belüfteten Raum betrieben
werden.
Eine ebene Ausrichtung ist durch die höhenverstellbaren Füße
möglich. Die Geräte dürfen nur mit anderen Geräten im Block oder
in Zeile aufgestellt werden.
Bei Aufstellung an eine hintere Fläche aus brennbarem Werkstoff
oder solchen Teilen ist ein Mindestabstand von 10 cm einzuhalten.
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind entsprechende
Wärmeschutzmaßnahmen zu treffen, wie z.B. das Anbringen eines
Strahlenschutzes (siehe DVGW-TRGI). Es ist darauf zu achten, daß
das Gerät waagrecht und fest steht. Die genaueste Beachtung der
Brandschutzvorschriften muß sichergestellt werden.
1.3.2

Rechtsverordnungen, technische Regeln und Richtlinien

Bei Aufstellung und Betrieb von Großküchengeräten können
folgende Vorschriften verbindlich sein:
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8
Bauverordnung des jeweiligen Landes
Feuerungsverordnung des jeweiligen Landes
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Bauaufsichtliche Richtlinien über die
brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen
DVGW-Arbeitsblatt G 634 "Installation von
Großküchengeräten"
DVGW-Arbeitsblatt G 600 "Technische Regeln für
Gasinstallationen" (TRGI)
TRF "Technische Regeln Flüssiggas"
Unfallverhütungsvorschriften VBG 21 und VBG 77
Sicherheitsregeln für Küchen ZH 1/37
DIN 18 160 Teil 1 "Hausschornsteine"
Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas ZH 1/455
Richtlinie "Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" VDI
2052
Einschlägige elektrotechnische VDE-Vorschriften
Bestimmungen der Energieversorgungsunternehmen (GVU
und EVU)

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