Anhang
Unbedingt beachten
Für bauseitige Ausführungen und oder unerlaubte Anpassungen an den Einfassungen oder Kollektoren erlischt jeder
Garantie- und Gewährleistungsanspruch an den Kollektoren sowie für resultierende Schäden am Bauwerk oder der
Anlage.
Es besteht kein Anspruch auf Garantie- oder Gewährleistung auf Grund optischer oder technischer Beeinträchtigungen
oder Mängel am Kollektor, welche aus äußeren Einflüssen resultieren, insofern diese Einflüsse außerhalb des
Einflussbereiches des Lieferanten liegen und ihm diese vor der Ausführung nicht explizit bekannt sind.
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