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Unterbringung Und Installation; Unterbringung Des Kessels Im Kesselhaus; Sicherheitsabstand Von Brennbaren Stoffen - Viadrus G 700 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4.

Unterbringung und Installation

4.1

Unterbringung des Kessels im Kesselhaus

Bei der Installation und Kesselbenutzung müssen alle Forderungen ČSN 06 1008 eingehalten
werden.
Der Kessel ist mit einer flexiblen Netzzuleitung und Dosenstecker versehen. Der Kessel muss gemäß
EN 60 335-1 ed. 2 Art. 7.12.4 derartig plaziert werden, dass der Dosenstecker zugänglich ist.
Der Kessel ist für die Unterbringung in den
geschlossenen
Räumen
Aggressivitätsgrad wenig bis mittel aggressiv und
im Hinblick auf die elektrotechnischen Vorschriften
für die übliche Umgebung (ČSN 33 2000–7–701)
bestimmt. Er entspricht der Benutzung in den
Räumen, die von den Wohnräumen getrennt sind
(Bekanntmachung
ČSN 07 0703).
Die
Geräuschintensität
überschreitet
nicht
Geräuschpegel L
= 85 dB(A) (der Realwert
A
hängt von dem Typ des benutzten Brenners
ab: bei den empfohlenen Typen bewegt sich
zwischen 60 – 70 dB).
Der
Kessel
muß
Unterlage oder Untermauerung in der Höhe von
ca. 50 mm aufgestellt werden. Vor dem Kessel
muß ein Manipulationsraum minimal Tiefe des
Kessel
+ 500 mm, aus einer Seite 600 mm (Zugang nach
hinten), hinten Zugang 800 mm und zwischen den
Kesseln 500 mm frei gelassen werden.
Bei der Unterbringung des Kessel sind die
Dispositionsanforderungen des ausgewählten
Brenners (Gaszufuhr usw.) zu respektieren.
Die Entfernung L vor dem Kessel ist auf dem
folgenden
Bild
Kesselreinigung
mit
spezifiziert.
Wenn
gereinigt wird, ist die Entfernung vom Typ des
benutzten Brenners abhängig.

Sicherheitsabstand von brennbaren Stoffen:

-
Bei der Installation und beim Kesselbetrieb muss die Sicherheitsentfernung 200 mm von brennbaren
Stoffen mit Brennbarkeitsstufe A1, A2, B und C (D) eingehalten werden;
-
für leicht brennbare Stoffe der Brennbarkeitsstufe E (F), die schnell brennen und selbst brennen auch
nach der Entfernung der Anzündungsquelle (z. B. Papier, Pappe, Karton, Asphalt- und Teerpappen,
Holz und Holzfaserplatten, Plaststoffe, Fußbodenbeläge) verdoppelt sich die Sicherheitsentfernung, d. h.
auf 400 mm;
-
die Sicherheitsentfernung muss auch in dem Fall verdoppelt werden, wenn die Klasse der Feuerreaktion
nicht nachgewiesen wird.
Tab. Nr. 3
Klasse der Feuerreaktion
Klasse der Feuerreaktion
A1– feuerbeständig
A2 – schwer-entflammbar
B – schwerbrennbar
C (D) – mittel-schwerbrennbar
E (F) – leichtbrennbar
Wenn die Gefahr der Eindringung von brennbaren Dämpfen oder Gasen ins Kesselhaus droht oder sollen
die Arbeiten durchgeführt werden, bei denen eine vorübergehende Brand- oder Explosionsgefahr entsteht
(Kleben der Bodenbelägen, Aufstrich mit brennbaren Farben), muß der Kessel vor Arbeitsbeginn durch
mit
91/93
der
Sammlung,
des
Kessels
die
maximale
auf
eine
nichtbrennbare
für
den
Fall
der
Handbürste
der
Kessel
chemisch
Beispiele von Baustoffen und –Erzeugnissen, die in die Klasse der Feuerreaktion
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, keramischer Belag, Mörtel, feuerfester Verputz,......
Akumin, Isoumin, Heraklit, Lignos, Platten aus Basaltfilz, Platten aus Glasfasern,.....
Buchen- u. Eichenholz, Hobrex-Platten, Sperrholz, Werzalit, Umakart, Sirkolit,....
Kiefern-, Lärchen- u. Fichtenholz, Span- u. Korkplatten, Gummmifußbodenbelag,...
Asphaltpappe, Holzfaserplatten, Zellulosestoffe, Polyuretan, Polystyrol, Polyäthylen,
PVC,....
dem
*)ist es notwendig die
Dispositionsanforderungen des
ausgewählten Brennertyps zu respektieren
(Gaszufuhr, Brennerlänge u.ä.).
der
Abb. Nr. 3 Unterbringung des Kessels im
eingestuft werden (Auswahl aus EN 13501-1+A1)
9
Kesselhaus

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