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Allgemeines; Anforderungen; Platzwahl Der Heizung; Platzwahl Des Flaschenhalters - Truma Trumatic E 4000 A Einbauhinweise

Laderaumheizung für gefahrgut-transporte nach adr
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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines

Das Luftheizgerät dient zur Erwärmung von Laderäumen für
Versandstücke mit Gütern, die im Sinne der ADR als gefähr-
liche Stoffe anzusehen sind, jedoch nur für Stoffe mit einem
Flammpunkt < 61 °C der:
Klasse 2, Ziff. 5 F, 5 TF:
Druckgaspackungen,
z. B. Spraydosen.
Klasse 3:
flüssige, entzündbare Stoffe
Klasse 6.1:
giftige, entzündbare Stoffe
Klasse 8:
ätzende, entzündbare Stoffe
Für Stoffe der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegen-
stände mit Explosivstoff) ist der Einsatz von Truma Flüs-
siggasheizungen nicht zulässig.
Für Stoffe mit einem Flammpunkt > 61 °C müssen die be-
sonderen Anforderungen Klasse 1 bis 8, ausge nommen
Nr. 6, nicht eingehalten werden.
Unter Laderäumen im Sinne dieser Anweisung ist jede Art von
Fahrzeugaufbauten zu verstehen, ausgenommen ist die Behei-
zung des Inneren von Tanks, Behältern, Gefäßen, Verpackun-
gen und Großpackmitteln.

Anforderungen

Die Luft aus dem Laderaum darf weder als Verbrennungs-
noch als Heizluft verwendet werden.
Bei Einbau in Fahrzeuge mit festem Auf bau muss in der hin-
teren Bordwand eine Lüf tungs öff nun g auf Boden höhe von
mindestens 150 cm² vorhanden sein.
Die Gasflaschen dürfen nicht im Laderaum untergebracht wer-
den. Sie sind außen am Fahrzeug in geeigneten, ausreichend
belüfteten Schutz kästen oder an geschützter Stelle mit Truma
Flaschenhal ter zu befestigen (die Gebrauchs- und Montagean-
leitung ist dem Flaschenhalter beigefügt). Zulässig sind max.
2 Gasflaschen mit 11 kg. Der Abstand zu Heizgeräten ist so zu
wäh len, dass bei eventueller Un dichtigkeit keine Gase mit der
Frischluft angesaugt werden können.
Die Gasflaschen sind mit Gasdruck-Regelanlagen nach
EN 12864 mit Überdrucksicherung anzuschließen.
Die Stromquelle (Batterie, Netzteil) muss außerhalb des Lade-
raumes liegen.
Die Montage der Heizung ist entsprechend der Ein- bzw. An-
baudarstellung (Bild A) an ge schützter Stelle oder in ei nem
Schutzkasten vorzunehmen. Der Warmluft austritt im Lade-
raum muss mit einem Schutz kasten umgeben sein, dessen
Größe so bemessen sein muss, dass die das Ladegut treffen-
de Warmluft nicht heißer als 50 °C sein kann. Die angege-
benen Einbaumaße sind unbedingt einzuhalten.
Die Ansaugöffnungen für Heizluft und Kamin müssen so hoch
wie möglich, je doch min. 80 cm über Erd gleiche angebracht
werden. Befindet sich die Heizluft-Ansaugöffnung unter dem
Fahrzeugboden, so darf dieser keine Öffnungen ins Fahrzeug-
innere aufweisen.
Bei Anbau der Heizung an der Stirnwand von Sattel auf liegern
ist auf ausreichenden Abstand zur Zugmaschine unter Berück-
sichtigung der Dreh- und Knickbewegungen zu achten.
Bei abkoppelbaren Laderäu men (z. B. Sattelaufliegern, Wech-
selbrücken) müssen die elektrischen Leitungen mit Stecker
und Steckdose (nach ISO 1185 für Europa zug), die Gasleitung
mit Trennkupplung (Art.-Nr. 39790-00) zwischen Fahrzeug und
Laderaum hergestellt werden.
Die Heizung darf nur mit ei nem außerhalb des Laderaums
angebrachten (z. B. im Fahrer haus oder bei abkoppelbaren
Lade räumen an deren Stirn sei te) Ein-Aus-Schalter (Hei zungs-
Bedien teil) in Betrieb gesetzt werden. Eine temperaturab-
hängige automatische Einschal tung, sowie die Einschaltung
durch eine Zeitschaltuhr ist nicht zulässig. Eine Temperaturre-
gelung des ma nuell eingeschalteten Ge rätes über den im Lade-
raum angebrachten Tempe ratur -Fernfühler ist zulässig.
Die flexiblen Luftrohre sind regelmäßig auf Beschä digung zu
prüfen.
Beim Tanken darf die Hei zung nicht betrieben werden.

Platzwahl der Heizung

Die Heizung darf nur außerhalb des zu beheizenden Lade-
raumes installiert werden.
Für den Warmluft austritt im La deraum ist es erforderlich, ei-
nen Schutz ka sten anzufertigen (siehe Bild A). Dieser schützt
die Warmluftrohre vor Beschä di gungen und verhindert eine
Erwärmung der das Ladegut treffenden Warm luft auf über
50 °C. Der Schutzkasten kann abweichend von den Zeich-
nungen hergestellt werden, wenn auf eine andere Art sicher-
gestellt wird, dass das Ladegut nicht über 50 °C erwärmt wer-
den kann. Die Einhaltung dieser Anfor der ung liegt in diesem
Fall in der Verant wor tung des Betreibers.
Die Heizung kann für Planen verdecke und Festaufbauten
(Koffer, Container) verwendet werden. Je nach Beschaffen heit
der Laderaum-Wandung wird eine Temperatur-Diffe renz von
10 - 50 °C (abhängig vom k-Wert des Aufbaues) bei einem
Raumvolumen von 50 m³ erreicht. Für höhere Temperatur-Dif-
ferenzen kann eine zweite Heizung installiert werden.

Platzwahl des Flaschenhalters

Der Flaschenhalter (30) wird vorzugsweise am Längsträger
des Fahrzeugchassis montiert. Die Bodenfreiheit des Fahr zeu-
ges darf nicht beeinträchtigt werden.
Für die Befestigung von zwei Fla schenhaltern quer zur Fahrt -
richtung wird die Kon sole KFH (47) verwendet.
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