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BROTJE EuroCondens SGB E series Installationshandbuch Seite 19

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7303257-02 08.12
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6°dH nicht
zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer pH-Wert-
Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte
an einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten (siehe oben).
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE genann-
ten Hinweise.
Weitere Informationen zum Heizungswasser
- Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder
oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so lange zu spü-
len, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der Anlage ist darauf
zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt wird, und
die Heizkörperthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf maximalen
Durchfluss gestellt werden.
- Werden Additive eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu be-
achten.
Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter Anwendung (z.B.
Härtestabilisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc.), ist darauf zu achten, dass
die Mittel untereinander verträglich sind und keine Verschiebung des pH-Wertes
entsteht. Vorzugsweise sind Mittel vom gleichen Hersteller zu verwenden.
- Bei Pufferspeichern in Verbindung mit Solaranlagen oder Festbrennstoffkesseln
muss der Pufferinhalt bei der Bestimmung der Füllwassermenge mit berücksich-
tigt werden.
Diagramm Wasserhärte
Zur Vermeidung von Schäden durch Kesselsteinbildung im Kessel ist Abb. 6 zu be-
achten.
Gas-Brennwertkessel EuroCondens SGB 125-300 E
Vor der Installation
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