7637631 - 01 - 20022017
Vorsicht!
Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigege
ben Mittel verwendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung
darf nur mit von BRÖTJE freigegeben Geräten und unter Beachtung
der Grenzwerte erfolgen. Ansonsten erlischt die Garantie!
Vorsicht!
Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (An
stieg des pH-Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte
jährlich eine Kontrolle des pH-Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Hei
zungswasser gemäß VDI Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6°dH
nicht zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit ei
ner pH-Wert-Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu
bitte an einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten (siehe
oben).
Gesamtheizleis
Gesamthärte in °dH in Abhängigkeit vom spezifischen
tung in kW
< 20 l/kW
*)
≤ 16,8
< 50
50 - 200
≤ 11,2
200 - 600
≤ 8,4
> 600
≤ 0,11
*) bei Umlaufwasserheizern (< 0,3 l/kW) und Systemen mit elektrischen
Heizelementen
Vorsicht!
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von
BRÖTJE genannten Hinweise.
5.2.3
Weitere Informationen zum Heizungswasser
Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zun
der oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so
lange zu spülen, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der
Anlage ist darauf zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels
nicht durchströmt wird, und die Heizkörperthermostate abgenommen
und die Ventileinsätze auf maximalen Durchfluss gestellt werden.
Werden Additive eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu
beachten.
Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter Anwendung
(z. B. Härtestabilisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc.), ist darauf zu
achten, dass die Mittel untereinander verträglich sind und keine Verschie
bung des pH-Wertes entsteht. Vorzugsweise sind Mittel vom gleichen Her
steller zu verwenden.
Bei Pufferspeichern in Verbindung mit Solaranlagen oder Festbrennstoff
kesseln muss der Pufferinhalt bei der Bestimmung der Füllwassermenge
mit berücksichtigt werden.
5 Vor der Installation
Anlagenvolumen
≥ 20 l/kW und <
≥ 50 l/kW
50 l/kW
≤ 11,2
< 0,11
≤ 8,4
< 0,11
≤ 0,11
< 0,11
< 0,11
< 0,11
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