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Wartung; Allgemeines; Allgemeine Hinweise; Inspektion Und Bedarfsabhängige Wartung - BROTJE L 90 C Installationshandbuch

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8 Wartung

8
Wartung
8.1

Allgemeines

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8.1.1

Allgemeine Hinweise

Nach der EU-Richtlinie 2002/91/EG (Gesamtenergieeffizienz von Gebäu­
den), Artikel 8, ist die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln mit einer
Nennleistung von 20 bis 100 kW zu gewährleisten.
Die regelmäßige Inspektion und bedarfsabhängige Wartung von Heizungs-
und Klimaanlagen durch qualifiziertes Personal trägt zum korrekten Betrieb
gemäß der Produktspezifikation und somit zur langfristigen Sicherstellung
hoher Nutzungsgrade und geringer Umweltbelastung bei.
Stromschlaggefahr!
Vor allen Arbeiten den Kessel spannungslos schalten.
Vor dem Abnehmen der Verkleidungsteile ist der Kessel spannungs­
los zu schalten.
Arbeiten unter Spannung (bei abgenommener Verkleidung) dürfen
nur von einer elektrotechnisch ausgebildeten Fachkraft durchge­
führt werden!
Vorsicht!
Die Reinigung des Inneren des Heizkessels darf nur von einem quali­
fizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.
Die Reinigung der Heizflächen und Brenner ist vom zugelassenen Heizungs­
fachmann durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Öl- oder Gas-Ab­
sperrvorrichtung und die Absperrventile des Heizwassers zu schließen.
8.1.2
Inspektion und bedarfsabhängige Wartung
Wichtig:
Die Inspektion des Heizkessels in jährlichem Abstand ist empfeh­
lenswert. Sollte bei der Inspektion die Notwendigkeit von War­
tungsarbeiten festgestellt werden, sollten diese bedarfsabhängig
durchgeführt werden.
Zu den Wartungsarbeiten zählen u.a.:
Heizkessel äußerlich säubern.
Brenner auf Verschmutzungen kontrollieren und ggf. reinigen und warten
Brennräume und Heizflächen reinigen
Brennstoff-, wasser- und abgasführenden Geräteteile auf Dichtheit sowie
auf sichtbare korrosions- und Alterungserscheinungen prüfen
Verschleißteile austauschen (siehe Abschnitt Ersatzteilliste)
Vorsicht!
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden!
Sicherheitsventile auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen
Betriebsdruck prüfen und ggf. Wasser nachfüllen
Heizungsanlage entlüften und Schwerkraftsperre wieder in Betriebsstel­
lung bringen
Endkontrolle und Dokumentation der durchgeführten Wartungsarbeiten
Verweis:
Weiterführende Informationen zur Inspektion und Wartung von
Wärmeerzeugern sind im BDH/ZVSHK Infoblatt 14 enthalten.
Wichtig:
Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten, empfehlen wir den
Abschluss eines Wartungsvertrages.
7637631 - 01 - 20022017

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Diese Anleitung auch für:

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