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Zeiss Humphrey 830 Gebrauchsanweisung Seite 170

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D-14
Rechtliche Hinweise
Zusätzliche Bestimmungen für Oracle-Software, -Hardware und -Services.
Wenn die Software von Oracle bereitgestellte Software, einschließlich Betriebssysteme, (die „Oracle
Programme"), enthält oder wenn Hardware oder Services von Oracle zur Verfügung gestellt werden,
gelten zusätzlich zu den Bedingungen im Hauptteil des Vertrags die folgenden Zusatzbedingungen:
1.
Die Nutzung der mit der Hardware gelieferten Oracle Programme durch Sie wird durch
die Bedingungen des Vertrags eingeschränkt, und solche Oracle Programme dürfen nur
integriert in und als Teil solcher Hardware verwendet werden.
2.
Hilfsprogramme sind solche in der zutreffenden Dokumentation angegebenen Materialen
von Drittanbietern, die alleinig zum Zweck der Installation oder des Betriebs der
Programme verwendet werden dürfen, mit denen die Hilfsprogramme geliefert werden.
3.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die von Ihnen erworbenen Oracle Programme oder die
von Oracle bereitgestellte Hardware oder Services zu finanzieren, halten Sie sich an die
Richtlinien von Oracle bezüglich der Finanzierung, die unter
verfügbar sind.
4.
Alle zusätzlichen Programme, die Oracle möglicherweise mit den Oracle Programmen
einschließt, oder die von Oracle bereitgestellte Hardware dürfen nur versuchsweise für
produktionsfremde Zwecke verwendet werden. Sie dürfen solche zusätzlichen Programme
nicht verwenden, um an von ZEISS oder einem Dritten bereitgestellten Schulungen über
den Inhalt und/oder die Funktionalität der Programme teilzunehmen oder diese
abzuhalten. Ihnen werden ab dem Lieferdatum der zusätzlichen Programme abhängig
von den Bedingungen des Vertrags dreißig (30) Tage zur Auswertung solcher Programme
gewährt. Wenn Sie beschließen, die zusätzlichen Programme über die dreißig(30)-tägige
Probezeit hinaus zu verwenden, müssen Sie von ZEISS eine Lizenz für solche Programme
erwerben. Wenn Sie beschließen, für die zusätzlichen Programme nach der
dreißig(30)-tägige Probezeit keine Lizenz zu erwerben, stellen Sie die Verwendung solcher
Programme ein und löschen sie von Ihren Computersystemen. Alle zusätzlichen
Programme in einer Bestellung werden ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und Oracle
leisten keinen technischen Support und bietet keine Garantien für diese Programme an.
5.
Alle Drittunternehmen, die von Ihnen mit Computer-Beratungsdiensten beauftragt
wurden, sind gegenüber von Oracle selbstständig und keine Vertreter von Oracle. Oracle
ist weder haftbar für noch durch die Handlungen solcher Drittunternehmen gebunden.
6.
Von Oracle erworbene Hardware umfasst die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hardware
geltende Hardwaregarantie von Oracle. Auf die Hardwaregarantie von Oracle kann unter
http://www.oracle.com/support/policies.html
7.
Der Vertragsabschluss war nicht auf zukünftig verfügbare Oracle Programme, Hardware
und Aktualisierungen gestützt. Es gilt jedoch Folgendes: (a) Wenn Sie technischen
Support von Oracle bestellen, befreit der voranstehende Satz Oracle nicht von seiner
Verpflichtung, Aktualisierungen unter einer solchen Bestellung bereitzustellen, sofern
verfügbar und vorhanden, gemäß den damals geltenden Support-Richtlinien von Oracle,
und (b) ändert der voranstehende Satz nicht die unter dem Vertrag gewährten Rechte für
alle unter dem Vertrag lizenzierten Oracle Programme, in Übereinstimmung mit den
Bedingungen des Vertrags.
HFA3 Gebrauchsanweisung
Zusatz B
http://oracle.com/contracts
zugegriffen werden.
2660021166132 Rev. A 2019-01
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