Lornetta.book Page 148 Wednesday, April 7, 1999 9:35 AM
Rechnung wird nur dann als Kaufbeweis akzeptiert, wenn sie dem
Verkäufer, von dem das Produkt erworben wurde, vorgelegt wird.
2. Diese Garantie gilt ausschließlich für Material-, Konstruktions- und
Herstellungsfehler, nicht jedoch für folgende Fälle:
•
Regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Austausch von
Teilen, die normalem Verschleiß unterliegen, Austausch fehlerhafter
Akkus oder Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der
Netz-Parameter.
•
Schäden am Produkt aufgrund von:
•
Falscher Benutzung oder Mißbrauch, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf zweckfremde Verwendung des Produkts, Nicht-
beachtung der Anweisungen von Ericsson bezüglich Einsatz und
Wartung des Produkts und Einbau oder Verwendung des Produkts in
einer Weise, die den geltenden technischen Normen und Sicherheits-
normen nicht entspricht.
•
Reparaturen, die von nicht autorisierten Vertragswerkstätten
durchgeführt wurden, oder das Öffnen der Einheit durch eine nicht
autorisierte Person.
•
Unfällen, höherer Gewalt oder anderen Ursachen, die außerhalb der
Kontrolle von Ericsson liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Gewitter, Wasser, Feuer, Störungen und mangelnde Belüftung.
3. Dieses Produkt gilt nicht als fehlerhaft hinsichtlich Material, Konstruktion
oder Herstellung, wenn es angepaßt, geändert oder umgestellt werden
muß, um den nationalen oder örtlichen technischen Normen oder
Sicherheitsnormen zu entsprechen, die in anderen Ländern als jenen, für
die das Produkt ursprünglich konstruiert und gefertigt wurde, gelten. Im
Rahmen dieser Garantie erfolgt keine Kostenerstattung für solche
Anpassungen, Änderungen oder Umstellungen bzw. versuchte Arbeiten
dieser Art, gleichgültig, ob sie ordungsgemäß durchgeführt wurden oder
nicht, für dabei entstehende Schäden oder für Anpassungen, Änderungen
oder Umstellungen, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von
Ericsson durchgeführt werden, um das Produkt über seinen normalen, im
Handbuch beschriebenen Einsatz hinaus auszubauen.
4. Aus Reparaturen oder dem Umtausch im Rahmen dieser Garantie entsteht
kein Recht auf eine Verlängerung oder einen Neubeginn der Garantiezeit.
Die Reparatur- oder Umtauschansprüche im Rahmen dieser Garantie
können mit funktionsmäßig gleichwertigen instandgesetzten Produkten
erfüllt werden. Ausgewechselte fehlerhafte Bauteile oder -gruppen werden
Eigentum von Ericsson.
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Garantieerklärung