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8.
Um die Röstung des Kessels und anschließenden Niedertemperaturkorrosionen dort zu
verhindern, wo die Voraussetzung des dauerhaften Betriebs bei niedrigen Temperaturen besteht
(Übergangszeitraum, bei einem Heizsystem mit großem Heizwasserinhalt, Niedertemperaturregime
u.ä.), ist es notwendig sicherzustellen, dass die Temperatur des Rücklaufwassers nicht unter 50 °C
absinkt. Am besten durch Schaffung eines eigenen Kesselkreises.
9.
Die Einstellung der I. Stufe des Brenners (reduzierte Leistung) ist mit Rücksicht auf die
Rauchgaustemperautur derartig durchzuführen, dass sie nicht niedriger als 130°C ist.
10. Das Wasser soll niemals vom Kessel und Heizsystem zur Benutzung entnommen und auch nicht
abgelassen werden außer in unerlässlichen Fällen wie z. B. Reparaturen des Systems. Durch
Ablassen des Wassers erhöht sich die Gefahr der Korrosion und der Bildung von Kesselstein. Sofern
es erforderlich ist Wasser, immer chemisch aufbereitetes, in das Heizsystem nachzufüllen, ergänzen
wir es nur im abgekühlten Kessel, damit es nicht zum Platzen der Kesselglieder kommt.
11. Tritt eine Störungszustand des Kessels ein, erleuchtet die Signalleuchte für die Brennerstörung am
Elektropaneel des Kessels. Bei Ausfall des elektr. Netzes wird der Brenner ausgeschaltet und nach
Erneuerung der Spannung im Elektronetz verläuft automatisch der neue Start des Brenners.
12. Die Betriebsstörungen der Brenner sind in der Bedienungsanleitung derBrenner detailliert
beschrieben, inkl. deren Beseitigungsmethoden und es ist notwendig sich nach ihnen zu richten.
13. Bei langfristiger Außerbetriebsetzung des Kessels muss derselbe vom elektr. Netz getrennt.
14. Sofern es zur Gefahr des Eindringens von brennbaren Dämpfen oder Gasen in den Kesselraum
kommt oder bei Arbeiten, bei denen eine vorübergehende Brand- oder Explosionsgefahr (Kleben von
Fußbodenbelag, Anstricharbeiten mit brennbaren Farben) entsteht, muss der Kessel vor Aufnahme
der Arbeiten außer Betrieb gesetzt werden.
15. Auf den Kessel und in einer Entfernung geringer als der Sicherheitsabstand von ihm darf kein
Gegenstand aus brennbaren Stoffen abgelegt werden.
16. Der Benutzer ist verpflichtet mit der Inbetriebnahme, der regelmäßigen Wartung und
Beseitigung von Mängeln nur eine vertragliche Fachserviceorganisation zu beauftragen, die vom
Kesselhersteller ŽDB GROUP a. s., Mitglied der KKCG Industry, Betrieb VIADRUS, akkreditiert
ist, ansonsten ist die Garantie für eine ordnungsgemäße Funktion des Kessels ungültig. Die
„Qualitäts- und Komplettheitsbescheinigung der Kessel VIADRUS G 300" dient nach Ausfüllen
von der Serviceorganisation als „Garantieschein".
17. Es ist notwendig den Kessel 1x pro Jahr einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen, und zwar
laut dem folgenden Kapitel.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen besteht kein Anspruch auf Garantiereparaturen.
Das Verzeichnis der vertraglichen Serviceorganisationen ist separat beigelegt.

9. Wartung

Sämtliche Wartungseingriffe dürfen lediglich von einer durch den Hersteller geschulten
Serviceorganisation durchgeführt werden.
1.
Kessel vom elektr. Netz abtrennen.
2.
Die Brennstoffzufuhr in den Brenner schließen.
3.
Die Brennerplatte mit Brenner und die Schlussplatte öffnen.
4.
Das Verstopfen der Konvektionsfläche des Kessels kontrollieren und die Verunreinigungen von den
Wärmeaustauschflächen der Konvektionsteile des Kessels und der Brennkammer mit Bürste entfernen.
Nach Demontage der Reinigungsklappe - Explosionsklappe- die Reste nach dem Reinigen sowohl aus
der Verbrennungskammer als auch aus dem Abzugsstutzen entfernen. Mit der Explosionsklappe und
den Federn darf nicht manipuliert werden.
5.
Die Verstopfung der Brennerdüse kontrollieren. Bei Verschmutzung laut Anweisungen des
Brennerherstellers reinigen.
6.
Das sorgfältige Schließen der Brennerplatte mit Brenner, der Verschlussplatte und aller Klappen - auf
deren Dichtheit kontrollieren.
7.
Den Halter mit Explosionsklappe anmontieren.
15

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