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Lagler FLIP Betriebsanleitung Seite 46

Rand-, ecken- und treppenschleifmaschine
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REGELMÄSSIGE PRÜFUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN
HINWEIS:
Alle Maschinen und elektrischen
Betriebsmittel der Firma LÄGLER
werden, bevor sie das Werk verlassen,
einer elektrischen Prüfung sowie einer
gründlichen Sicht- und Funktionsprü-
fung unterzogen.
Eine Wiederholprüfung der Maschinen
und elektrischen Betriebsmittel muss in
Deutschland nach bestimmten Fristen
durchgeführt werden.
LÄGLER
®
empfiehlt bezüglich der Prü-
fungen und Prüffristen die Vorgaben der
BGV A3 anzuwenden.
Reparaturen und Wiederholungs-
prüfungen von LÄGLER
können sie selbstverständlich von der
Serviceabteilung der Firma LÄGLER
durchführen lassen.
46
AUSZUG AUS DER BGV A3
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
®
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zu-
stand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotech-
nischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit
bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist
®
-Maschinen
nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder
Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und
®
Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungs-
vorschrift entsprechend beschaffen sind.
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elekt-
Anlagen / Betriebsmittel (die zu prüfen sind)
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvor-
richtungen
Anschlussleitungen mit Stecker
bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Prüffrist
Als Richtwert gelten 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*).
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote kleiner als 2 % erreicht,
kann die Prüffrist auf maximal 1 Jahr verlängert werden (gilt für
Maschinen auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten).
*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer
Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608)
Art der Prüfung
Die Maschinen und Betriebsmittel müssen auf ordnungsgemäßen
Zustand hin überprüft werden.
Prüfer
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
8
oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch
eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und
rischer Betriebsmittel:
®
FLIP
01.08.2013
Deutsch

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