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Planungshinweise; Auslieferung, Aufstellung Und Montage; Einbringung Und Aufstellung; Allgemeine Anforderungen An Den Aufstellraum - Viessmann VITOGAS 200-F Typ GS2 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

3.1 Auslieferung, Aufstellung und Montage

Wir liefern mit Kranfahrzeugen bis zur Baustelle, einschließlich Abla-
den ohne besondere Erschwernisse.

Einbringung und Aufstellung

■ Vitogas als Block haben zur besseren Einbringung Transporthölzer
unter dem Bodenblech montiert.
■ Vitogas, welche in Einzelsegmenten angeliefert werden, lassen sich
problemlos einbringen.
■ Die Heizkessel können ohne besonderes Fundament auf einen ebe-
nen Betonboden aufgestellt werden.
■ Wegen der Reinigung des Aufstellraums ist es zweckmäßig, den
Heizkessel auf einen Sockel zu stellen.

Allgemeine Anforderungen an den Aufstellraum

■ Keine Luftverunreinigungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
(z. B. enthalten in Sprays, Farben, Lösungs- und Reinigungsmitteln)
■ Kein starker Staubanfall
3
■ Keine hohe Luftfeuchtigkeit
■ Frostsicher und gut belüftet
Die Heizkessel dürfen in Räumen, in denen mit Luftverunreinigungen
durch Halogenkohlenwasserstoffe zu rechnen ist, nur aufgestellt
werden, falls ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, die für die
Heranführung unbelasteter Verbrennungsluft sorgen.
Anforderungen gemäß Muster-Feuerungsverordnung
Der Aufstellraum muss den Vorgaben der „Muster Feuerungsverord-
nung" entsprechen. Maßgebend sind die jeweiligen Landesbauord-
nungen und Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer.
Verbrennungsluftversorgung
Falls raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamt-Nenn-Wär-
meleistung von mehr als 35 kW in Räumen aufgestellt sind, die eine
ins Freie führende Öffnung oder Leitung haben, gilt die Verbrennungs-
luftversorgung als nachgewiesen.
Der Querschnitt der Öffnung muss bei 35 kW Nenn-Wärmeleistung
min. 150 cm
2
betragen. Für jedes über 35 kW Nenn-Wärmeleistung
hinausgehende kW Nenn-Wärmeleistung muss die Öffnung um
2
2 cm
vergrößert werden.
Leitungen müssen strömungstechnisch äquivalent bemessen sein.
Der erforderliche Querschnitt darf auf höchstens 2 Öffnungen oder
Leitungen aufgeteilt sein.
A
cm²
A = 150 cm² + 2
x (Σ
kW
Σ²
= Summe aller Nenn-Wärmeleistungen in kW
n
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen
oder zugestellt werden, falls nicht durch besondere Sicherheitsein-
richtungen gewährleistet ist, dass die Feuerstätten nur bei geöffnetem
Verschluss betrieben werden können. Der erforderliche Querschnitt
darf durch den Verschluss oder durch Gitter nicht verengt werden.
VIESMANN
6
n – 35 kW)
²
■ Auf Wunsch kann ein Monteur von Viessmann beim Zusammenbau
(gegen Berechnung) behilflich sein; dazu müssen sich die Seg-
mente montagegerecht im Aufstellraum befinden.
■ Empfohlene Mindestwandabstände für Montage und Wartungsar-
beiten siehe Datenblatt des Vitogas.
Falls diese Hinweise nicht beachtet werden, entfällt für auftretende
Schäden, die auf einer dieser Ursachen beruhen, die Gewähr-
leistung.
In Zweifelsfällen bitten wir, mit uns Rücksprache zu halten.
Feuerstätten größer 35 kW für flüssige und gasförmige Brenn-
stoffe
Bedingungen an Aufstellräume:
■ Keine anderweitige Nutzung, ausgenommen zur Aufstellung von
Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbren-
nungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen
■ Keine Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen Öffnungen
für Türen
■ Türen dicht- und selbstschließend
■ Möglichkeit zum Lüften muss vorhanden sein
Davon abweichend dürfen die Feuerstätten auch in anderen Räumen
aufgestellt werden, falls die Nutzung dieser Räume dies erfordert und
die Feuerstätten sicher betrieben werden können. Oder falls diese
Räume in freistehenden Gebäuden liegen, die allein dem Betrieb einer
Feuerstätte sowie der Brennstofflagerung dienen.
Notschalter
Brenner und Regelung des Vitogas müssen durch einen außerhalb
des Aufstellraums angeordneten Schalter (Notschalter) jederzeit aus-
geschaltet werden können.
Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „NOT-
SCHALTER - FEUERUNG" vorhanden sein.
Sicherheitsvorkehrungen
Bei in Räumen aufgestellten Gasfeuerstätten müssen die Brennstoff-
leitungen unmittelbar vor den Gasfeuerstätten mit folgenden Sicher-
heitsvorrichtungen ausgerüstet sein:
■ Bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von mehr als
100 °C muss die weitere Brennstoffzufuhr selbsttätig absperrt wer-
den.
■ Bis zu einer Temperatur von 650 °C dürfen über einen Zeitraum von
min. 30 min nicht mehr als 30 l/h, gemessen als Luftvolumenstrom,
durch- oder ausströmen.
Feuerstätten müssen von Teilen aus brennbaren Baustoffen und von
Einbaumöbeln soweit entfernt oder so abgeschirmt sein, dass an die-
sen bei Nenn-Wärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Tem-
peraturen als 85 °C auftreten können. Andernfalls muss ein Abstand
von min. 40 cm eingehalten werden.
VITOGAS

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