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Lexmark E360d Benutzerhandbuch Seite 145

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Inhaltsverzeichnis

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Hinweise
b
Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung,
Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich
des Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf
ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich
geschützt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich
alle nicht ausdrücklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung
erhalten Sie eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm,
das unter öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz
unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten
Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz
oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung
der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
6
ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese
Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich
nicht um eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der
Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser
Softwarelizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz
automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser
Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen.
7
AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von
Lexmark für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm
zu verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr
verwenden, das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
8
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten,
entschlüsseln, verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen
bzw. andere dabei unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes
Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung.
Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion,
einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur
entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.
9
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder
Erweiterungen zum ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine
anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
10
LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird.
Sie dürfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses
Softwareprogramms sowie alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in
jeglicher Form oder wie anderweitig hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls
Sie Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung
stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und
zusammengefügten Bestandteilen in jeglicher Form zu zerstören.
11
STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich,
aber nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die
aus dieser Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
12
HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss
von beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach
geltendem Recht anders geregelt ist.
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