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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Besondere Anforderungen Für Den Betreiber - ABB AO2000 Serie Inbetriebnahmeanleitung

Kontinuierliche gasanalysatoren
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Sicherheitshinweise

Bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Besondere Anforderungen für den Betreiber
Besondere Anforderungen für den Betreiber
AO2000 KONTINUIERLICHE GASANALYSATOREN
Die Gasanalysatoren der AO2000 Serie sind bestimmt zur kontinuierlichen
Messung der Konzentration einzelner Komponenten in Gasen oder Dämpfen.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten dieser
Betriebsanleitung.
Die Gasanalysatoren AO2000-Fidas24 und AO2000-Fidas24 NMHC dürfen
nicht zur Messung von betriebsmäßig zündfähigen Gemischen eingesetzt
werden. Bei der Messung von brennbarem Gas, das in Verbindung mit Luft
oder Sauerstoff ein zündfähiges Gemisch bilden kann, sind besondere Maß-
nahmen zur Vermeidung einer Explosionsgefahr zu treffen.
Die Gasanalysatoren der AO2000 Serie in der nichtexplosionsgeschützten
Ausführung sowie in der Ausführung in Schutzart II 3G zur Messung von
nichtbrennbaren Gasen und Dämpfen dürfen nicht zur Messung von zündfä-
higen Gemischen eingesetzt werden. Für diesen Anwendungsfall sind explo-
sionsgeschützte Ausführungen der Gasanalysatoren verfügbar.
Zu beachten sind die Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung für
die
Ausführung in Schutzart II 3G zur Messung von nichtbrennbaren Gasen
und Dämpfen (siehe Seite 13),
Ausführung in Schutzart II 3G zur Messung von brennbaren und nicht-
brennbaren Gasen (siehe Seite 15) und die
Ausführung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der
Class I Div. 2 (siehe Seite 28).
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Gasanalysator nur mit einem
Messgasgemisch betrieben wird, bei dem die Konzentration an brenn-
barem Messgas unterhalb der UEG liegt.
Es darf kein explosionsfähiges Gasgemisch in den Gasanalysator einge-
leitet werden – unter Berücksichtigung von Druck, Temperatur und
Gasmatrix.
Vor der Inbetriebnahme des Gasanalysators ist der Messgasweg zu spü-
len, um evtl. vorhandene explosionsfähige Gasgemische aus dem Mess-
gasweg zu entfernen.
Der Betreiber ist verpflichtet, den Gasanalysator in regelmäßigen Ab-
ständen, mindestens jedoch einmal jährlich und bei jeglichen Arbeiten
am Messgasweg anschließend einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass bei der Außerbetriebsetzung des
Gasanalysators die Messgaszufuhr unterbrochen wird und der Mess-
gasweg mit Druckluft oder einem Inertgas gespült wird.
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CI/AO2000-DE REV. C

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