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Bestimmungsgemäße Verwendung - Scheppach HL520 Originalanleitung

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Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine entspricht der gültigen EG­Maschinen­
richt linie.
• Der Hydraulik­Holzspalter ist nur für liegenden Betrieb
einsetzbar. Hölzer dürfen nur liegend in Faserrichtung
gespalten werden. Die Abmessung der zu spaltenden
Hölzer beträgt maximal 52 cm.
• Holz niemals stehend oder gegen die Faserrichtung
spalten!
• Die Sicherheits­, Arbeits­ und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten angege­
be nen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sons tigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni­
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von sachkundigen Personen ge­
nutzt, gewartet oder repariert werden, die damit vertraut
und über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächti­
ge Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf­
tung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Origi­
nal­Werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht, das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
• Arbeitsbereich sauber und frei von Hindernissen halten.
• Das Gerät nur auf einem flachen und festen Untergrund
betreiben.
• Vor jeder Inbetriebnahme die ordnungsgemäße Funkti­
on des Spalters prüfen.
• Gerät nur in Gebieten betreiben die maximal 1000 m
über dem Meeresspiegel liegen.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Den­
noch können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftre­
ten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das Spalt­
werkzeug bei unsachgemäßer Führung oder Auflage des
Holzes.
• Verletzungsgefahr durch das wegschleudernde Werk­
stück bei unsachgemäßer Halterung oder Führung.
• Gefährdung durch Strom bei Verwendung nicht ord­
nungsgemäßer Elektroanschlussleitungen.
• Desweiteren können trotz aller getroffener Vorkehrun­
gen nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
• Restrisiken können minimiert werden, wenn die Si-
cher heits hinweise und die Bestimmungsgemäße Ver-
wen dung, sowie die Bedienungsanweisung insgesamt
be achtet werden.

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