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Samson 3730-0 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 7

Elektropneumatischer stellungsregler
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− Instandsetzung von Ex-Geräten
Wird das Betriebsmittel in einem Teil, von dem der Explosionsschutz abhängt, in Stand
gesetzt, so darf dieser erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachverstän-
diger das Betriebsmittel gemäß den Anforderungen des Explosionsschutzes überprüft hat,
darüber eine Bescheinigung ausgestellt oder das Betriebsmittel mit seinem Prüfzeichen
versehen hat. Die Prüfung durch den Sachverständigen kann entfallen, wenn das Be-
triebsmittel vor der erneuten Inbetriebnahme vom Hersteller einer Stückprüfung unterzo-
gen wurde und die erfolgreiche Stückprüfung durch das Anbringen eines Prüfzeichens
auf dem Betriebsmittel bestätigt wurde.
Der Austausch von Ex-Komponenten darf nur mit original stückgeprüften Komponenten
des Herstellers erfolgen.
Geräte, die bereits außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche verwendet wurden und
künftig innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche eingesetzt werden sollen, unterliegen
den Bestimmungen für instandgesetzte Geräte. Sie sind vor dem Einsatz innerhalb explo-
sionsgefährdeter Bereiche entsprechend den Bedingungen, die für die „Instandsetzung
von Ex-Geräten" gelten, einer Überprüfung zu unterziehen.
Für die Instandsetzung von Ex-Geräten gilt die EN 60079-17.
− Wartung, Kalibrierung und Arbeiten am Betriebsmittel
Zum Zusammenschalten von nicht eigensicheren Sollwertgebern mit eigensicheren Be-
triebsmitteln bei Reparaturarbeiten, Kalibrierungen usw. sind zwingend die für diesen
Zweck von SAMSON konzipierten Schutzkabel zu verwenden, um Vorschädigungen von
Ex-relevanten Bauteilen auszuschließen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Anwender diese Einbau- und Be-
dienungsanleitung zur Verfügung zu stellen und den Anwender in der sachgerechten Bedie-
nung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber sicherstellen, dass der Anwender oder
Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Anwenders
Der Anwender muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung vertraut sein
und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise halten.
Darüber hinaus muss der Anwender mit den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicher-
heit und Unfallverhütung vertraut sein und diese einhalten.
EB 8384-0
Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
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