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Bivalente Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 350-G Typ BW 351.A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimensio-
nierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur Folge.
Um dies zu kompensieren, muss bei Sole/Wasser-Wärmepumpen die
Wärmequelle vergrößert werden.
Bei einer Erdsondenanlage Richtwert für Jahresentzugsarbeit von
100 kWh/m ∙ a nicht überschreiten.
Heizwasser-Durchlauferhitzer
Als zusätzliche Wärmequelle kann in den Heizwasservorlauf ein elekt-
rischer Heizwasser-Durchlauferhitzer integriert werden. Der Heizwas-
ser-Durchlauferhitzer wird in das Gerät eingebaut und über einen
separaten Netzanschluss angeschlossen und abgesichert.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z.B. Öl-Heizkes-
sel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass die
Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kessels
genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit einer
hydraulischen Weiche oder einem Heizwasser-Pufferspeicher.
Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der externe Wär-
meerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservorlauf eingebun-
den werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses Mischers durch die
Wärmepumpenregelung wird eine schnelle Reaktion erreicht.
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, schaltet die Wärmepumpenregelung den externen
Wärmeerzeuger ein. Bei direkter Wärmeanforderung durch die Ver-
12
braucher (z.B. bei Frostschutz oder bei einem Defekt der Wärme-
pumpe) wird der externe Wärmeerzeuger auch oberhalb der Biva-
lenztemperatur eingeschaltet.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*7
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*7
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
*6
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*7
VIESMANN
146
(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Die Ansteuerung erfolgt über die Wärmepumpenregelung. Der Heiz-
wasser-Durchlauferhitzer kann gesondert für den Heizbetrieb und für
die Trinkwassererwärmung freigegeben werden.
Falls durch den Parameter freigegeben, schaltet die Wärmepumpen-
regelung je nach Wärmeanforderung die Stufen 1, 2 oder 3 des Heiz-
wasser-Durchlauferhitzers ein. Sobald die max. Vorlauftemperatur im
Sekundärkreis erreicht ist, schaltet die Wärmepumpenregelung den
Heizwasser-Durchlauferhitzer aus.
Der Parameter „Stufe bei EVU Sperre" begrenzt die Leistungsstufe
des Heizwasser-Durchlauferhitzers für die Dauer der EVU-Sperre.
Zur Begrenzung der gesamten elektrischen Leistungsaufaufnahme
schaltet die Wärmepumpenregelung unmittelbar vor dem Anlaufen
des Verdichters den Heizwasser-Durchlauferhitzer für einige Sekun-
den aus. Anschließend wird jede Stufe nacheinander im Abstand von
jeweils 10 s einzeln zugeschaltet.
Falls bei eingeschaltetem Heizwasser-Durchlauferhitzer die Differenz
zwischen Vor- und Rücklauftemperatur im Sekundärkreis nicht inner-
halb von 24 h um min. 1 K ansteigt, zeigt die Wärmepumpenregelung
eine Störungsmeldung.
Der externe Wärmeerzeuger kann zusätzlich für die Trinkwasser-
erwärmung freigegeben werden.
Hinweis
Die Wärmepumpenregelung beinhaltet keine Sicherheitsfunktionen
für den externen Wärmeerzeuger. Um bei Fehlfunktion zu hohe Tem-
peraturen im Vor- und Rücklauf der Wärmepumpe zu vermeiden,
müssen Sicherheitstemperaturbegrenzer zum Abschalten des exter-
nen Wärmeerzeugers (Schaltschwelle 70 °C) vorgesehen werden.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831 berechneten
Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL

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