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Ermittlung Der Erforderlichen Grundwassermenge; Genehmigung Einer Grundwasser/Wasser-Wärmepumpenanlage - Viessmann VITOCAL 350-G Typ BW 351.A Planungsanleitung

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Planungshinweise
F
ca. 1,3 m
-12,0 m
-14,0 m
-15,0 m
-16,0 m
-20,0 m
-21,0 m
L
A Strömungswächter Brunnenkreis
B Primärpumpe (je nach Typ integriert)
C Zur Wärmepumpe
D Frostschutzwächter Primärkreis
E Trenn-Wärmetauscher Zwischenkreis
F Brunnenschacht
G Förderrohr
Wasser/Wasser-Wärmepumpen erreichen hohe Leistungszahlen.
Grundwasser verfügt das ganze Jahr hindurch über eine etwa gleich-
bleibende Temperatur von 7 bis 12 °C. Daher muss das Temperatur-
niveau der Wärmequelle Grundwasser für Heizzwecke nur relativ
12
gering angehoben werden (im Vergleich zu anderen Wärmequellen).
Das Grundwasser wird durch die Wärmepumpe um bis zu 5 K abge-
kühlt (je nach Auslegung), aber in seiner Beschaffenheit nicht verän-
dert.
■ Aufgrund der Kosten für die Förderanlage wird für Ein- und Zweifa-
milienhäuser empfohlen, das Grundwasser nicht aus größeren Tie-
fen als ca. 15 m zu pumpen (siehe obenstehende Abbildung). Für
Gewerbe- oder Großanlagen können größere Fördertiefen sinnvoll
sein.
■ Zwischen Entnahme (Saugbrunnen) und Wiedereinleitung
(Schluckbrunnen) sollte ein Abstand von min. 5 m eingehalten wer-
den. Um einen „Strömungskurzschluss" zu vermeiden, müssen
Saug- und Schluckbrunnen in Grundwasserfließrichtung ausgerich-
tet werden. Der Schluckbrunnen ist so auszuführen, dass der Austritt
des Wassers unterhalb des Grundwasserniveaus liegt.

Ermittlung der erforderlichen Grundwassermenge

Der erforderliche Grundwasser-Volumenstrom ist abhängig von der
Leistung der Wärmepumpe und von der Abkühlung des Grundwas-
sers.
Die Mindestvolumenströme sind den Technischen Daten der Wärme-
pumpe zu entnehmen (z. B. Mindestvolumenstrom für Vitocal 300-G,
Typ BW 301.B13 = 3,7 m
Genehmigung einer Grundwasser/Wasser-Wärmepumpenanlage
Das Vorhaben muss von der „Unteren Wasserbehörde" genehmigt
werden. In Bayern gilt für Anlagen bis 50 kW die Erlaubnis als erteilt,
falls innerhalb eines Monats kein ablehnender Bescheid vorliegt.
VIESMANN
156
(Fortsetzung)
B
E
D
A
G
H
min. 5 m
K
M
D
3
/h).
C
F
-11,0 m
O
-14,0 m
-15,0 m
-23,0 m
-24,0 m
N
H Rückschlagventil
K Brunnenpumpe
L Saugbrunnen
M Grundwasserfließrichtung
N Schluckbrunnen
O Druckrohr
■ Wegen schwankender Wasserqualitäten empfehlen wir generell
eine Systemtrennung zwischen Brunnen und Wärmepumpe (siehe
Planungsanleitung „Grundlagen für Wärmepumpen").
■ Die Zu- und Ableitung des Grundwassers zur Wärmepumpe muss
frostsicher und mit Gefälle zum Brunnen verlegt werden.
Bei der Auslegung der Primärpumpen ist zu beachten, dass erhöhte
Volumenströme zu einem höheren internen Druckverlust führen.
Soweit für Gebäude ein Anschluss- und Benutzungszwang an eine
öffentliche Wasserversorgung besteht, ist eine Genehmigung für die
Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle durch die Gemeinde
erforderlich.
Die Zustimmung kann an bestimmte Auflagen gebunden sein.
VITOCAL

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