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Bivalente Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise - Viessmann Vitocal 350-G Typ BW 352.B40 Planungsanleitung

Sole/wasser wärmepumpe
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimen-
sionierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur
Folge. Um dies zu kompensieren, muss bei Sole/Wasser-Wärme-
pumpen die Wärmequelle vergrößert werden.
Bei einer Erdsondenanlage Richtwert für Jahresentzugsarbeit von
100 kWh/m ∙ a nicht überschreiten.
Heizwasser-Durchlauferhitzer
Als zusätzliche Wärmequelle kann in den Heizwasservorlauf ein
elektrischer Heizwasser-Durchlauferhitzer integriert werden. Der
Heizwasser-Durchlauferhitzer muss extern installiert- und über einen
separaten Netzanschluss angeschlossen und abgesichert werden.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z.B. Öl-Heizkes-
sel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass
die Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kes-
sels genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit
einer hydraulischen Weiche oder einem Heizwasser-Pufferspeicher.
Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der externe
Wärmeerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservorlauf einge-
bunden werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses Mischers
durch die Wärmepumpenregelung wird eine schnelle Reaktion
erreicht.
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, schaltet die Wärmepumpenregelung den externen
Wärmeerzeuger ein. Bei direkter Wärmeanforderung durch die Ver-
braucher (z.B. bei Frostschutz oder bei einem Defekt der Wärme-
pumpe) wird der externe Wärmeerzeuger auch oberhalb der Biva-
lenztemperatur eingeschaltet.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*3
Normaler Bedarf
*2
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*3
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VITOCAL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Die Ansteuerung erfolgt über die Wärmepumpenregelung. Der Heiz-
wasser-Durchlauferhitzer kann gesondert für den Heizbetrieb und für
die Trinkwassererwärmung freigegeben werden.
Falls durch den Parameter freigegeben, schaltet die Wärmepumpen-
regelung je nach Wärmeanforderung die Stufen 1, 2 oder 3 des
Heizwasser-Durchlauferhitzers ein. Sobald die max. Vorlauftempera-
tur im Sekundärkreis erreicht ist, schaltet die Wärmepumpenrege-
lung den Heizwasser-Durchlauferhitzer aus.
Der Parameter „Stufe bei EVU Sperre" begrenzt die Leistungsstufe
des Heizwasser-Durchlauferhitzers für die Dauer der EVU-Sperre.
Zur Begrenzung der gesamten elektrischen Leistungsaufaufnahme
schaltet die Wärmepumpenregelung unmittelbar vor dem Anlaufen
des Verdichters den Heizwasser-Durchlauferhitzer für einige Sekun-
den aus. Anschließend wird jede Stufe nacheinander im Abstand
von jeweils 10 s einzeln zugeschaltet.
Falls bei eingeschaltetem Heizwasser-Durchlauferhitzer die Diffe-
renz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur im Sekundärkreis nicht
innerhalb von 24 h um min. 1 K ansteigt, zeigt die Wärmepumpenre-
gelung eine Störungsmeldung.
Der externe Wärmeerzeuger kann zusätzlich für die Trinkwasser-
erwärmung freigegeben werden.
Hinweis
Die Wärmepumpenregelung beinhaltet keine Sicherheitsfunktionen
für den externen Wärmeerzeuger. Um bei Fehlfunktion zu hohe
Temperaturen im Vor- und Rücklauf der Wärmepumpe zu vermei-
den, müssen Sicherheitstemperaturbegrenzer zum Abschalten des
externen Wärmeerzeugers (Schaltschwelle 70 °C) vorgesehen wer-
den.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Empfohlener Heizlastzuschlag
*2
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Viesmann
35
3

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