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Sicherheit Elektronischer Steuerungen - Siemens SIMOTION P320-3 Handbuch

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A.2

Sicherheit elektronischer Steuerungen

Einleitung
Die folgenden Ausführungen sind vorwiegend grundsätzlicher Natur und gelten unabhängig
von der Art der elektronischen Steuerung und deren Hersteller.
Das Risiko
Überall dort, wo auftretende Fehler Personen- oder Materialschäden verursachen können,
müssen besondere Maßstäbe an die Sicherheit der Anlage - und damit auch an die Situation
- angelegt werden. Für diese Anwendungen existieren spezielle, anlagenspezifische
Vorschriften, die beim Aufbau der Steuerung berücksichtigt werden müssen (z. B. VDE 0116
für Feuerungsanlagen).
Für elektronische Steuerungen mit Sicherheitsverantwortung richten sich die Maßnahmen,
die man zur Vermeidung bzw. zur Beherrschung von Fehlern ergreifen muss, nach dem
Risiko, das von der Anlage ausgeht. Hierbei reichen die oben aufgeführten
Basismaßnahmen ab einem bestimmten Gefährdungspotenzial nicht mehr aus. Es müssen
zusätzliche Maßnahmen (z. B. Zweikanaligkeit, Tests, Prüfsummen, usw.) für die Steuerung
realisiert und bescheinigt werden (DIN VDE 0801).
Das Restrisiko
Der Maschinenhersteller muss bei der gemäß EG-Maschinenrichtlinie durchzuführenden
Beurteilung des Risikos seiner Maschine folgende von den Komponenten für Steuerung und
Antrieb ausgehende Restrisiken berücksichtigen:
1. Ungewollte Bewegungen angetriebener Maschinenteile bei Inbetriebnahme, Betrieb,
2. Außergewöhnliche Temperaturen sowie Emissionen von Licht, Geräuschen, Partikeln
SIMOTION P320-3 und Panelfronten
Gerätehandbuch, Ausgabe 11/2010
Instandhaltung und Reparatur z. B. durch
– HW- und/oder SW-Fehler in Sensorik, Steuerung, Aktorik und Verbindungstechnik
– Reaktionszeiten der Steuerung und des Antriebs
– Betrieb und/oder Umgebungsbedingungen außerhalb der Spezifikation
– Fehler bei der Parametrierung, Programmierung, Verdrahtung und Montage
– Benutzung von Funkgeräten/Mobiltelefonen in unmittelbarer Nähe der Steuerung
– Fremdeinwirkungen/Beschädigungen
und Gasen z. B. durch
– Bauelementeversagen
– Software-Fehler
– Betrieb und/oder Umgebungsbedingungen außerhalb der Spezifikation
– Fremdeinwirkungen/Beschädigungen
Normen und Zulassungen
A.2 Sicherheit elektronischer Steuerungen
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