Schutz der Gebäudewand
Bei den Gebäudewänden unterscheidet man in "zu schützende Wand" und "sonstige Wand".Bei zu
schützenden Wänden müssen Sie die Wärmedämmschicht (32) und eine Vormauerung (33) einbauen. Die
Vormauerung muß bis zur Decken-Dämmschicht oder bis zur Verkleidung errichtet werden und mindestens
20 cm über das Verbindungsstück (39) hinausragen.
- zu schützende Wände sind Wände aus brennbaren Baustoffen oder die brennbare Baustoffe beinhalten
und alle Wände bei denen auf der der Feuerstätte abgewandten Seite brennbare Gegenstände angeordnet
sind ( z.B. Einbaumöbel, Holzvertäfelung).
- sonstige Wand (35), dazu zählen: Wände aus mineralischen Baustoffen wie Gasbeton, Ziegel,
Kalksandstein usw. dicker als 10 cm. Bei sonstigen Wänden ist die Dämmschicht (32) ausreichend, eine
Vormauerung (33) ist nicht notwendig.
Schutz der Decke über der Feuerstätte
Reicht die Verkleidung eines Kamineinsatzes bis zur Gebäudedecke (43), so schützen Sie diese mit einer
ausreichend dicken Dämmschicht (44) wenn es sich um eine Decke aus brennbaren Baustoffen oder um
tragende Elemente handelt.
Schutz des Aufstellbodens
Bei Böden ohne ausreichende Lastquerverteilung eine mindestens 6 cm dicke statisch tragende Bodenplatte
(45) mit ausreichender Bewehrung vorsehen. Vor unzulässig hohen Temperaturen den Boden durch eine
darüberliegende Dämmung (46) schützen.
Nischen für Brennstofflagerung
Die Oberflächentemperatur der Verkleidung darf in Nischen für die Brennstofflagerung 85 °C nicht
überschreiten. Gewährleisten Sie dies durch geeignete Wandausführung oder Dämmung.
Warmluftaustritte / Luftgitter
Die Warmluftaustritte (41) müssen einen Mindestabstand von 50 cm zu Decken und 30 cm zu seitlich
angestellten Einbaumöbeln, brennbaren Stoffen oder tragenden Betonteilen einhalten. Luftgitter oder
Luftauslässe an der höchsten Stelle der Verkleidung anordnen, um einen Wärmestau innerhalb der
Verkleidung zu vermeiden. Luftgitter oder Luftauslässe so anordnen, das eine Reinigung problemlos möglich
ist. Die erforderliche freie Fläche der Luftgitter ist u.a. von der Art der Nachheizfläche abhängig. Die Luftgitter
oder Luftauslässe so anordnen, dass diese nicht verstopfen können.
Aktive Hinterlüftung
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer Schacht, Spalt oder Hohlraum, in dem
zum Schutz des Gebäudes oder brennbarer Bestandteile in Anbauwänden oder Aufstellflächen ein Teil der
durch eine Feuerstätte in Richtung des entsprechenden Bauteils abgegebenen Wärme konvektiv abgeführt
wird.
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Aufbauanleitung HKD 4.1 (1.7)
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