35
sonstige Wand, dazu zählen: Wände aus mineralischen Baustoffen wie Gasbeton, Ziegel, Kalksandstein usw.
ohne brennbare Gegenstände auf der der Feuerstätte abgewandten Seite.
36
Konvektionsraum, Abstand zwischen Nachheizfläche und Wärmedämmschicht
37
Aktive (wärmeabgebende) Verkleidung aus nicht brennbaren Materialien der Klasse A1 nach DIN EN 13501-1,
z.B. keramische Ofenkacheln, Schamottesteine, Ziegel.
39
Rauchrohr-Verbindungsstück
40
Brandschutz am Rauchrohrdurchtritt
41
Warmluftaustrittsgitter
42
Zulufteintrittsgitter
43
Gebäudedecke
44
Wärmedämmschicht zum Schutz der Gebäudedecke
45
Betonplatte mindestens 6 cm stark, mit ausreichender Bewehrung (nur bei Aufbau auf einer zu schützenden
Decke)
46
Wärmedämmschicht zum Schutz des Aufstellboden
47
nichtbrennbarer Fußbodenbelag
48
Bauteil aus brennbarem Material
49
Einbaumöbel
50
Belüfteter Strahlungsschutz
51
Abstand zwischen Bodenwärmedämmung und Lufteintrittsstutzen
52
Zierbalken
53
Wärmedämmung des Rauchrohr-Verbindungsstückes
17 SCHUTZ DES GEBÄUDES
Alle an die Heizkammer angrenzenden Gebäudeflächen und –wände (Anbauflächen) müssen Sie gegen
unzulässige Erwärmung schützen. Brandschutz und Statik beachten. Aus statischer Sicht können die
zulässigen Temperaturen unter denen der Brandschutzanforderung liegen.
An Anbauwänden dürfen keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten (Brandschutzanforderung).
Gleiches gilt für Einbaumöbel. Die erforderlichen Dämm-Maßnahmen sind von der Art und Ausführung der
Gebäudefläche abhängig. Die Tragfähigkeit der Aufstellfläche prüfen, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen
zur Lastverteilung vorsehen.
Wärmedämmung
Wärmedämmschichten (32/44/46) müssen Sie fugenlos und überlappend ausführen. Die Ausführung muss
sauber und abriebfest sein. Die planmäßige Lage muss dauerhaft sichergestellt sein. Dämmschichten
aus nicht abriebfesten Material müssen Sie entsprechend (z.B. mit Stahlblech) verkleiden. Sie dürfen nur
zugelassene Dämmstoffe verwenden (siehe "Zugelassene Wärmedämmstoffe"). Die in den Technischen
Daten angegebenen Dämmstärken zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen gelten nur für Bauteile
mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ≥ 0,4W/m²K. Bei einem U-Wert < 0,4W/m²K müssen Sie
zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen vorsehen (siehe DIN 18896:2013-12).
18
Aufbauanleitung HKD 4.1 (1.7)
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