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Vorschriften Und Betriebsbedingungen; Auszüge Aus Vorschriften; Anforderungen An Die Betriebsweise - Buderus Logamax plus GB172 Planungsunterlage

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Vorschriften und Betriebsbedingungen

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Vorschriften und Betriebsbedingungen
3.1
Auszüge aus Vorschriften
Die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus
GB172/GB172T entsprechen den grundlegenden
Anforderungen der Gas-Geräterichtlinie 90/396/EWG.
Die Anforderungen der Normen EN 483 und EN 677 wur-
den berücksichtigt.
Beim Aufbau und für den Betrieb der Anlage sind zu
beachten
• die bauaufsichtlichen Regeln der Technik
• die gesetzlichen Bestimmungen
• die landesrechtlichen Bestimmungen.
Montage, Gas- und Abgasanschluss, Erstinbetrieb-
nahme, Stromanschluss sowie Wartung und Instandhal-
tung dürfen nur von konzessionierten Fachbetrieben
ausgeführt werden.
Genehmigung
Die Installation eines Gas-Brennwertgeräts muss beim
zuständigen Gasversorgungsunternehmen angezeigt und
von ihm genehmigt werden.
3.2

Anforderungen an die Betriebsweise

Die in der Tabelle 19 aufgeführten Betriebsbedingungen
sind Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen
für die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus GB172.
Logamax
plus
maximale
Vorlauf-
temperatur
Bei voller Leis-
GB172
tung maximal
GB172T
82 °C möglich
Tab. 19 Betriebsbedingungen Logamax plus GB172
1) Heizkreisregelung mit Mischer verbessert das Regelverhalten; empfehlenswert besonders bei Anlagen mit mehreren Heizkreisen
42
Betriebsbedingungen (Gewährleistungsbedingungen!)
Mindest-
Mindest-
Kesselwasser-
Kesselwasser-
volumenstrom
temperatur
Gas-Brennwertgeräte dürfen nur mit einem speziell für
den jeweiligen Kesseltyp konzipierten und baurechtlich
zugelassenen Abgassystem betrieben werden. Soll der
Heizkessel in einem Raum betrieben werden, der dem
ständigen Aufenthalt von Personen dient, so muss ein
dafür zugelassenes Abgassystem eingeplant werden.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde zu informie-
ren. Regional sind ggf. Genehmigungen für das
Abgassystem und die Kondensateinleitung in das öffentli-
che Abwassernetz erforderlich.
Wartung
Nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die
Anlage sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand
zu halten.
Wir empfehlen dem Anlagenbetreiber, mit der Heizungs-
firma einen Vertrag über eine jährliche Inspektion und eine
bedarfsorientierte Wartung abzuschließen. Eine regelmä-
ßige Inspektion und Wartung sind die Voraussetzungen
für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb.
Diese Betriebsbedingungen sind sichergestellt mit einer
geeigneten hydraulischen Schaltung und Kesselkreis-
regelung (Hydraulische Einbindung
Seite 62 ff.).
Betriebs-
unterbrechung
(Totalabschaltung
des Kessels)
keine Forderungen
6 720 648 096 2011/06 – Planungsunterlage Logamax plus GB172
Kapitel 6,
Heizkreis-
Mindest-
regelung mit
Rücklauf-
Heizungs-
temperatur
1)
mischer

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