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Abgassysteme Für Den Raumluftabhängigen Betrieb; Grundsätzliche Hinweise Für Den Raumluftabhängigen Betrieb; Vorschriften; Allgemeine Anforderungen An Den Aufstellraum - Buderus Logamax plus GB172 Planungsunterlage

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Inhaltsverzeichnis

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Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb
9.1
Grundsätzliche Hinweise für den raumluftabhängigen Betrieb
9.1.1

Vorschriften

Gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 muss sich vor Beginn der Arbeiten an
der Abgasanlage das Vertragsinstallationsunternehmen
mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister
(BSM) absprechen oder die Installation dem BSM schrift-
lich anzeigen. Die jeweiligen Landesvorschriften sind hier-
bei zu beachten. Es ist empfehlenswert, sich die
Beteiligung des BSM schriftlich bestätigen zu lassen.
Gasfeuerstätten müssen innerhalb dessel-
ben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind,
an die Abgasanlage angeschlossen werden.
Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richt-
linien für die Bemessung und Ausführung der Abgasan-
lage sind
• EN 483
• EN 677
• DIN-EN 13384-1 und DIN-EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-5
• Technische Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes
9.1.2

Systemzertifizierung

Die Abgasleitungen der Buderus-Bausätze GA, ÜB-Flex
mit GA, GA-X mit GA-K, ÜB-Flex mit GA-X und GA-K,
GA-X mit LAS-K zum Anschluss an eine feuchteunemp-
findliche Abgasanlage (LAS-Mehrfachbelegung) und GN
sind gemeinsam mit dem Gas-Brennwertgerät
Logamax plus GB172/GB172T für den raumluftabhängi-
gen Betrieb systemzertifiziert.
Diese Systemzertifizierung entspricht der Gas-Geräte-
richtlinie 90/396/EWG sowie den Normen EN 483 und
EN 677. Die gemeinsame Zulassung des Buderus-Bau-
satzes mit dem Gerät ist durch die entsprechende
CE-Nummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der Pla-
nungsunterlage zum jeweiligen Gas-Brennwertgerät
angegeben. Eine zusätzliche CE-Zulassung des Abgas-
systems ist nicht erforderlich.
Die Einsatzgrenzen der Buderus-Bausätze für den raum-
luftabhängigen Betrieb des Logamax plus GB172/
GB172T wurden abschließend ermittelt. Spezielle Festle-
gungen für die Ausführung der jeweiligen Abgasleitung
und Luft-Abgas-Leitung, die maximal zulässige Gesamt-
baulänge der Abgasleitung und die Anzahl der Umlenkun-
6 720 648 096 2011/06 – Planungsunterlage Logamax plus GB172
Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb
gen in der Abgasleitung sind auf Seite 126 bis Seite 133
zusammengefasst.
Eine Berechnung der Abgasanlage nach
DIN-EN 13384-1/2 ist nicht erforderlich. Lediglich die
Bemessung eines feuchteunempfindlichen Schornsteins
in Verbindung mit den Buderus-Bausätzen GN und
LAS-K ist vom jeweiligen Hersteller des FU-Schornsteins
oder Luft-Abgas-Systems vorzunehmen.
9.1.3
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beach-
ten. Der Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen und andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind z. B.
in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs-
und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materia-
lien oder Flüssigkeiten dürfen nicht in der
Nähe des Gas-Brennwertgeräts gelagert
oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Brenn-
wertgeräts und der Abgasleitung beträgt weniger als
85 °C. Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden (
Abschnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausgeführt
werden.
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasge-
räte nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefordert
ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert werden.
9
DVGW-TRGI 2008,
121

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