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Vorschriften; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Installation Und Inbetriebnahme - Buderus Logamax plus GB165-15 V3 Installations- Und Wartungsanleitung

Gas-brennwertgerät
Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

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Vorschriften
3.1

Normen, Vorschriften und Richtlinien

Beachten Sie für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen und Richtli-
nien.
Der Fachmann und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die
gesamte Anlage den geltenden (Sicherheits-)Vorschriften entspricht,
die in der nachfolgenden Tabelle aufgenommen sind.
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
1. BlmSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissi-
onsschutzgesetzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanla-
gen)
ATV
Arbeitsblatt A 251 – Kondensate aus Brennwertkesseln
DIBT
Richtlinien für die Zulassung von Abgasanlagen mit niedri-
gen Temperaturen
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988
Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation
DIN 4701
Regeln zur Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN V4701-10
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer
Anlagen
DIN 13384
Abgasanlagen, Wärme- und störungstechnische Berech-
nung siehe Verfahren
DIN 4708
Zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden
DIN 4753
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für
Trink- und Heizwasser
DIN 4807
Ausdehnungsgefäße
DIN 18160
Abgasanlagen
DIN 18380
VOB: Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungs-
anlagen
DIN 18381
VOB: Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten
innerhalb von Gebäuden
DIN 18382
VOB: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN VDE 0100
Einrichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
bis 1000 V
DVGW W 551
Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; techni-
sche Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen-
wachstums in Neuanlagen
DVGW G 635
Gasgeräte für den Anschluss an ein Luft-Abgas-System für
Überdruckbetrieb (standardisiertes Verfahren)
EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
EN 483
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – Gas-
Brennwertgerät des Typs C mit einer Nennwärmebelas-
tung ≤ 70 kW
EN 625
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – spezi-
elle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von
Kombigeräten mit einer Nennwärmebelastung ≤ 70 kW
EN 677
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – beson-
dere Anforderungen an Brennwertkessel mit einer Nenn-
wärmebelastung ≤ 70 kW
EN 13203-1+2
Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung
für den Hausgebrauch – Geräte, die eine Nennwärmebel-
astung von 70 kW und eine Speicherkapazität von 300
Liter Wasser nicht überschreiten – Teil 1: Bewertung der
Leistung der Warmwasserbereitung
Tab. 6 Normen, Vorschriften und Richtlinien
12
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
EN 13384
DIN EN 60335-1
EnEV
FeuVO
SVGW
TRF
TRGI
VDE 0190
VDI 2035
ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas)
ÖNORM B 8200
Tab. 6 Normen, Vorschriften und Richtlinien
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

Wenn erforderlich:
• Installation des Gas-Brennwertgerätes beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigten und genehmigen werden.
• Regional bedingte Genehmigungen für die Abgasanlage und den Kon-
densatanschluss an das öffentliche Abwassernetz beantragen.
• Vor Montagebeginn die Abwasserbehörde informieren.
3.3

Installation und Inbetriebnahme

Bei der Installation und Inbetriebnahme des Gas-Brennwertgerätes Fol-
gendes beachten:
• Die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf den Aufstellraum.
• Die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf Zuluft- und Abgasleitung.
• Die Vorschriften in Bezug auf elektrische Anschlüsse und Netzspan-
nung.
• Die technischen Vorschriften des Gasversorgungsunternehmens für
den Anschluss des Gas-Brennwertgerätes an das öffentliche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über den sicheren Anschluss der Hei-
zungsanlage.
• Die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsanlagen.
• In Österreich bei der Installation die örtlichen Bauvorschriften sowie
die ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas) ein-
halten. Der Anschluss ist nur an Fänge der Ausführungsart I nach
ÖNORM B 8200 zulässig. Die Anforderungen gemäß der Länderver-
einbarung Art. 15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad
werden erfüllt.
3.4
Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen sind ebenfalls zum Zeitpunkt
der Installation gültig und müssen erfüllt werden.
Logamax plus GB162-15/25/35/45 V3 und Logamax plus GB162-25 T40 S V3 – 6720646391 (2014/11)
Beschreibung
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwas-
ser-Heizungsanlagen
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen
(einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen,
sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels
Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden,
es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr
Anweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist. Kinder soll-
ten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit dem Gerät spielen.
Energieeinsparverordnung
Feuerungsverordnung der Bundesländer
Gasleitsätze G1: Gasinstallationen
Technische Regeln für Flüssiggas
Technische Regeln für Gasinstallation
Hauptpotenzialausgleich von elektrischen Anlagen
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
Rauch- und Abgasfänge. Benennungen mit Definitionen.
Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art.
15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad wer-
den erfüllt.

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