Gebrauchsanweisung ESTETICA E50 Life
7 Sicherheitstechnische Kontrolle - Prüfanweisung | 7.2 Anleitungen zur Sicherheitstechnischen Kontrolle
7.2.5 Beurteilung und Dokumentation
Hinweis
Alle durchgeführten Prüfungen müssen umfassend dokumentiert
werden. Die Unterlagen müssen mindestens folgende Angaben ent-
halten:
▶ Bezeichnung der Prüfstelle
▶ Name des Prüfers
▶ Bezeichnung des geprüften Gerät (z. B. Typ, Seriennummer)
▶ Prüfungen und Messungen
▶ Daten, Art und Messergebnisse der Sichtkontrollen
▶ Daten, Art und Messergebnisse der Messungen
▶ Daten, Art und Messergebnisse der Funktionsprüfungen
▶ Mess-/Prüfmittel mit SN/Prüfmittelnummer und Kalibrierzeitraum
▶ Abschließende Bewertung
▶ Datum und Unterschrift des Prüfers
Am Ende des Kapitels STK befindet sich eine Kopiervorlage eines Prüfberichts.
KaVo empfiehlt diese Vorlage zu verwenden.
Hinweis
Nach einer Prüfung, Instandsetzung oder Einstellung muss geprüft werden,
ob das ME-Gerät oder ME-System wieder in den für den bestimmungsgemä-
ßen Gebrauch notwendigen Zustand versetzt wurde, bevor es wieder einge-
setzt wird.
Hinweis
Wenn die Sicherheit des geprüften ME-Gerätes oder ME-Systems
nicht gegeben ist, z. B. die Prüfungen wurden nicht mit positiven Er-
gebnissen abgeschlossen, muss das ME-Gerät oder ME-System ent-
sprechend gekennzeichnet und das vom ME-Gerät oder ME-System
ausgehende Risiko schriftlich der VERANTWORTLICHEN ORGANISA-
TION (in der Regel dem Betreiber) mitgeteilt werden. Diese Maßnah-
me ist nicht erforderlich, wenn die Fehlerursache ermittelt und beho-
ben werden konnte. Der Fehler muss aber im Protokoll festgehalten
werden.
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