Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Avaya 1120E Benutzerhandbuch Seite 244

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für 1120E:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Bedingungen Dritter
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten
bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen,
damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)
wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern Außerdem wollen
wir, zum Schutz der Autoren und uns selbst, darüber hinaus sicherstellen,
dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie
besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie
nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen
verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
schädigen. Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen,
dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizenzieren
– mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf. Es folgen die genauen Bedingungen für die
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung: BEDINGUNGEN FÜR DIE
VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG 0. Diese
Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass
das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne: genauer
Gesagt ein Werk, welches das Programm, oder auch
einen Bestandteil davon, sei es unverändert oder verändert und/oder in
eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die
Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung" eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie" angesprochen. Andere
Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird
nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen
dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die
Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab. 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien
224

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis