14.GEWÄHRLEISTUNG
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Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährleis-
tungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z. B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon
ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährleistung
fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der Kauf-
quittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche kön-
nen nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin- und
Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden, wenn
sich das Gerät an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden können
Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht wer-
den, wenn für Transporte die komplette Originalverpa-
ckung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährleis-
tungsfall direkt an den Verkäufer des jeweiligen Landes
zu wenden.