ENTSORGUNG
12
12.1
Gerät entsorgen
12.2
Batterien und Akkus entsorgen
GEWÄHRLEISTUNG
13
28 • seca 878
Entsorgen Sie das Gerät nicht über den Hausmüll. Das
Gerät muss sachgerecht als Elektronikschrott entsorgt
werden. Beachten Sie Ihre jeweiligen nationalen Bestim-
mungen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an den
seca Service oder einen autorisierten Servicepartner.
Werfen Sie verbrauchte Batterien und Akkus nicht in den
Hausmüll, unabhängig davon, ob diese Schadstoffe ent-
halten oder nicht. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich ver-
pflichtet, Batterien und Akkus über kommunale Sammel-
stellen oder Sammelstellen des Handels zu entsorgen. Ge-
ben Sie Batterien und Akkus nur im vollständig entladenen
Zustand ab.
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zu-
rückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährleistungs-
frist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z. B. Batteri-
en, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon ausge-
nommen. Mängel, die unter die Gewährleistung fallen,
werden für den Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung
kostenlos behoben. Weitere Ansprüche können nicht be-
rücksichtigt werden. Kosten für Hin- und Rücktransporte
gehen zu Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät an ei-
nem anderen Ort als dem Sitz des Kunden befindet. Bei
Transportschäden können Gewährleistungsansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn für Transporte die kom-
plette Originalverpackung verwendet und das Gerät darin
gemäß dem originalverpackten Zustand gesichert und be-
festigt wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile
auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät durch
Personen geöffnet wird, die hierzu nicht ausdrücklich von
seca autorisiert worden sind.