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Garantieschein; Garantiebedingungen - Vari Tajfun-52 Betriebsanleitung

Mulcher
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11 Garantieschein.

Vom Hersteller auszufüllen
Produktbezeichnung:
Erzeugnistyp:
Herstellungsnummer:
Herstellungsnummer des Motors:
Garantiedauer (in Monaten):
Endkontrolle:
Das oben angeführte Erzeugnis wurde dem Käufer ohne jegliche Mängel und einschließlich der handelstechnischen
Dokumentation und Zubehör übergeben. Der Käufer wurde hinreichend über die Grundsätze der korrekten Bedienung und
die technische Wartung des Erzeugnisses unterrichtet.
Vom Händler auszufüllen:
Name des Käufers:
Adresse des Käufers:
Unterschrift des Käufers:
Verkaufsort:
Verkaufsdatum:
Stempel und Unterschrift des Händlers:.....................................................................................

GARANTIEBEDINGUNGEN

Gegenstand der Garantie
Die Garantie bezieht sich auf das von der VARI a.s. gelieferte Basiserzeugnis samt dessen Zubehör.
Garantiedauer:
Die Garantiedauer für das Erzeugnis und das im Lieferumfang enthaltene Zubehör beträgt 24 Monate ab dem Datum des Verkaufs an den
Käufer, sofern im „Kundendienstheft für Geräte und VARI-Komplette mit HONDA-Motoren" nicht anderslautend angeführt ist. Die
Zeit ab der Geltendmachung der aus der Mängelhaftung hervorgehenden Rechte bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer zur Übernahme
der reparierten Sache verpflichtet war, wird nicht in die Garantiedauer einberechnet.
Der Händler ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung darüber auszustellen, wann dieser sein diesbezügliches Recht geltend gemacht hat,
sowie über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer. Wenn es zum Austausch gegen ein neues Erzeugnis kommt, beginnt die
Garantiedauer ab der Übernahme dieses neuen Erzeugnisses zu laufen. Wenn es zum Austausch einer Baugruppe kommt, beginnt die
Garantiedauer der entsprechenden Baugruppe erst ab der Übernahme des Erzeugnisses zu laufen.
Umfang der Herstellerhaftung:
Der Hersteller haftet dafür, dass das Erzeugnis für die gesamte Garantiedauer die für die betreffende Erzeugnisart üblichen
Eigenschaften und angeführten Kennwerte beibehält. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für jegliche Mängel am
Erzeugnis, die durch normalen Verschleiß oder die Verwendung des Erzeugnisses zu einem anderen, als zu seinem
bestimmungsgemäßen Verwendungszweck verursacht wurden.
Erlöschen des Garantieanspruchs
Der Garantieanspruch erlischt:
a)
das Erzeugnis nicht entsprechend der Anweisungen in der Bedienungsanleitung verwendet oder gewartet wurde
oder durch irgendwelche unsachgemäße Eingriffe des Nutzers beschädigt wurde,
b)
wenn das Erzeugnis unter anderen Bedingungen oder zu anderen Zwecken verwendet wurde, als zu denen es
bestimmt ist,
c)
wenn der Garantieschein zum Erzeugnis nicht vorgelegt werden kann,
d)
wenn die vom Hersteller, Händler oder der Kundendienstorganisation in der ursprünglichen Dokumentation zum
Erzeugnis angeführten Daten absichtlich umgeschrieben wurden,
e)
wenn ein gewisses Teil des Erzeugnisses durch Nichtoriginalteile ersetzt wurde,
f)
wenn es durch unzureichende Wartung zur Beschädigung oder zum abnormalen Verschleiß des Geräts gekommen
ist,
g)
wenn das Erzeugnis unfallbeschädigt wurde oder durch höhere Gewalt beschädigt wurde,
h)
wenn ohne die Einwilligung des Herstellers technische Veränderungen am Erzeugnis vorgenommen wurden
i)
wenn die Mängel durch unsachgemäße Lagerung entstanden sind,
j)
wenn die Mängel auf einen natürlichen und betriebsbedingten Verschleiß des Erzeugnisses zurückzuführen sind,
k)
wenn zur festgelegten Frist nicht die vorgeschriebene Garantiedurchsicht durchgeführt wurde (gilt nur für
Erzeugnisse mit verlängerter Garantiedauer). Bei ausgewählten Erzeugnissen mit verlängerter Garantiedauer
müssen Garantiedurchsichten entsprechend der im „Kundendienstheft für Geräte und VARI-Komplette mit
HONDA-Motor" angeführten Bedingungen durchgeführt werden.
l)
wenn das Erzeugnis mit vom Hersteller nicht genehmigten Einrichtungen gekoppelt oder betrieben worden ist.
Geltendmachung von Reklamationen:
Reklamationen werden beim Händler geltend gemacht. Bei Reklamationen ist der Käufer verpflichtet, den ordentlich
ausgefüllten Garantieschein vorzulegen. Garantiereparaturen werden vom Händler oder in einer von ihm beauftragten
Fachwerkstatt durchgeführt.
Rechtslegung:
Die sonstigen Beziehungen zwischen dem Käufer und Händler/Verkaufenden richten sich nach den entsprechenden
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 47/1992 Slg., ggf. des Handelsgesetzbuches Nr. 513/1991 Slg., in der
Fassung deren späterer Änderungen und Ergänzungen.
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