1.3
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Anlage beauftragt sind oder diese selbständig ausführen,
verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn:
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre
Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
Beim Bedienen der Anlage sind die Sicherheitshinweise strikt zu beachten.
1.4
Ausbildung des Personals
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Anlage arbeiten.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Rüsten,
Warten und Instandsetzen sind klar festzulegen.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage arbeiten.
1.5
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Anlage darf nur zur Entsalzung von partikel- und metallionenfreiem Trink-, Brunnen- oder
Oberflächenwasser verwendet werden. Es gelten die in den technischen Daten angegebenen
Beschränkungen hinsichtlich chemischer Analyse des Zuspeisewassers, Druck, Temperatur
und Durchflussmenge.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsintervalle.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Als nicht
bestimmungsgemäße Verwendung gilt auch die Verwendung als
Filter
Druckerhöhung
Wasserverteiler.
1.6
Gefahren im Umgang mit der Anlage
Die Anlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln konstruiert und gefertigt worden.
Die Anlage muss so aufgestellt werden, dass die Bedien- und Steuerelemente jederzeit
leicht zugänglich sind. Boden, Decke und Wände müssen eben und sauber sein.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Schäden an der Anlage oder an anderen Sachen entstehen. Die Anlage ist nur
bestimmungsgemäß (siehe 1.5) und in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand
zu benutzen.
Es bestehen die folgenden Restgefahren:
Wasserschaden
Zur Vermeidung von Überflutungen durch Leckagen muss der Aufstellungsraum mit einem
Bodenablauf und/oder einer Leckageüberwachung mit entsprechendem Alarm
ausgerüstet sein.
6
Allgemeine Sicherheitshinweise