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Barco ClickShare CSE-200 Installationshandbuch Seite 8

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weiterzugeben, bereitzustellen oder anderweitig zugänglich zu machen. Sie sind verpflichtet, alle
angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz solcher Geschäftsgeheimnisse zu ergreifen.
4. Support
4.1 Principle. Barco ist nicht verpflichtet, Support und Wartung für die Software bereitzustellen, es sei
denn, dies ist in einer produktspezifischen EULA enthalten, und/oder in dem Umfang, in dem Sie einen
separaten Wartungs- und Supportvertrag abgeschlossen und die entsprechenden Wartungs- und Support-
Gebühren bezahlt haben. Wie in einem Wartungs- und Supportvertrag festgelegt, kann Barco aufgrund einer
unbefugten Nutzung der Software die Bereitstellung eines solchen Supports und einer solchen Wartung
untersagen.
4.2 Support policy. Updates oder Upgrades für Wartungsreleases können im Rahmen eines separaten
Wartungs- und Supportvertrags bezogen werden, der Ihnen angeboten wird. Diese Vereinbarungen umfassen
zusammen mit dem in einer produktspezifischen EULA enthaltenen Support die alleinige Haftung von Barco
und Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf den Support und die Wartung der Software. Sie erklären sich damit
einverstanden, Wartungsversionen zu installieren, um Fehler oder Sicherheitsprobleme in der Software zu
beheben, wenn Ihnen diese zur Verfügung gestellt werden. Barco informiert Sie darüber, wenn frühere
Versionen der Software nicht mehr gewartet werden.
4.3 Remote connectivity. Barco kann als wesentliche Voraussetzung für Wartung oder Support fordern,
dass die Software über ein Netzwerk mit Barco verbunden bleibt.
5. Gewährleistung
MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE, DIE GEMÄß DER PRODUKTSPEZIFISCHEN EULA
GELTEN KANN, VERSTEHEN SIE, DASS DIE SOFTWARE IHNEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR
VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. BARCO ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN,
WEDER
AUSDRÜCKLICH
NOCH
STILLSCHWEIGEND,
UND
LEHNT
INSBESONDERE
ALLE
STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN
DER
MARKTGÄNGIGKEIT,
DER
EIGNUNG
FÜR
EINEN
BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS AB UND GARANTIERT
NICHT, DASS DIE SOFTWARE FREI VON FEHLERN IST ODER DASS SIE IN DER LAGE SEIN WERDEN,
DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ZU BETREIBEN ODER DASS SOLCHE FEHLER VON
BARCO KORRIGIERT WERDEN. MIT AUSNAHME DER GESONDERT VEREINBARTEN WARTUNGS-
UND SUPPORTVERPFLICHTUNGEN SIND SIE ALLEIN FÜR ALLE KOSTEN UND AUFWENDUNGEN IM
ZUSAMMENHANG MIT DER BEHEBUNG, REPARATUR ODER BESCHÄDIGUNG DURCH SOLCHE
FEHLER VERANTWORTLICH. IM BEVORSTEHENDEN FALL HAT DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN
DEN ANWENDBAREN OPEN-SOURCE-LIZENZEN VORRANG VOR DEN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG.
6. Compliance und Durchsetzung
6.1 Reporting and Audit. Zusätzlich zu den Aufbewahrungspflichten gemäß den bewährten Verfahren
erklären Sie sich damit einverstanden, die Verwendung der Software und die damit zusammenhängenden
Abrechnungsmetriken im DRM oder auf andere Weise gemäß der Vereinbarung zu melden. Sie gewähren
Barco und seinen beauftragten Wirtschaftsprüfern auf Kosten von Barco das Recht, Ihren Einsatz und Ihre
Nutzung der Software während Ihrer normalen Geschäftszeiten zu überprüfen, um Ihre Einhaltung der
Lizenzvereinbarung zu überprüfen. Sollte sich bei einer solchen Prüfung herausstellen, dass Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind Sie verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden
Lizenzgebühren zuzüglich der angemessenen Kosten für die Durchführung der Prüfung an Barco zu
entrichten.
6.2 Fair Use Monitor. Sie werden darüber informiert und erkennen an, dass die Software eine Technologie
enthält, die die (teilweise oder vollständige) Reduzierung der Funktionen der Software aus der Ferne
ermöglicht (die „Überwachung der angemessenen Nutzung"). Diese Technologie ist ein Hilfsmittel und eine
wesentliche Voraussetzung für den Abschluss dieser Lizenzvereinbarung mit Barco.
6.3 Enforcement. Bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung (einschließlich überfälliger Zahlungen)
informiert Barco den dann bekannten Nutzer über DRM oder auf andere Weise schriftlich, (i) welche
Bedingung der Lizenzvereinbarung (einschließlich der Zahlungsbedingungen) verletzt wird; (ii) gewährt eine
Frist von 8 Kalendertagen, um einen solchen Verstoß zu beheben, sofern dieser behoben werden kann; und
(iii) teilt mit, welchen Teil der Funktionen Barco beabsichtigt, zu reduzieren (die gesamte Software oder
lediglich bestimmte zusätzlich lizenzierte Funktionen; teilweise oder vollständig), wenn der Verstoß nicht
rechtzeitig behoben wird.
6.4 Remedy. Wenn der Verstoß nicht innerhalb der geltenden Fristsetzung behoben wird (oder nicht behoben
werden kann), hat Barco die Möglichkeit, (i) Sie dazu zu veranlassen, zusätzliche Lizenzen zu erwerben, die
gemäß der tatsächlichen Nutzung erforderlich sind; (ii) die Funktionen der Software zu reduzieren,
einschließlich der Überwachung der angemessenen Nutzung; oder (iii) die Lizenzvereinbarung, wie hierin

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