MSA AUER
5.
Wartung und Instandhaltung
Das Atemschutzgerät hat einen sehr geringen Wartungsaufwand. Es ist daher für
Langzeitlagerungen in Bereitschaft besonders geeignet.
Achtung!
Dieses Gerät ist regelmäßig und ausschließlich durch ausgebildete
Spezialisten zu kontrollieren und zu warten. Über die Inspektion und
Wartungen ist Protokoll zu führen. Es sind ausschließlich Originalteile
von MSA AUER zu verwenden.
Instandsetzungen und Wartungen dürfen ausschließlich von berechtig-
ten und geschultem Werkstätten oder MSA AUER durchgeführt werden.
Veränderungen an Geräten oder Komponenten sind nicht zulässig und
führen zum Verlust der Zulassung.
MSA AUER haftet ausschließlich für die von MSA AUER selbst durchgeführten
Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Keine organischen Lösungsmittel wie Alkohol, Spiritus, Benzin etc. zum Reinigen
verwenden. Ausschließlich das von MSA AUER geprüfte und freigegebene Des-
infektionsmittel AUER 90 verwenden.
Beim Trocknen/Waschen die maximal zulässige Temperatur von 60°C beachten.
Eine Aufstellung von Ersatzteilen ist in Kapitel 7 enthalten. Bei Fragen
zum Gerät oder für weitere Informationen den MSA-Ansprechpartner
kontaktieren.
5.1.
Inspektion und Wartung
MSA AUER empfiehlt nachfolgende Wartungsintervalle. Bei Bedarf und unter Be-
rücksichtigung der Einsatzbedingungen sind die aufgeführten Arbeiten auch frü-
her als in den angegebenen Fristen durchzuführen. Nationale Gesetze und Vor-
schriften sind zu beachten! Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren MSA-Ansprech-
partner.
Halbjährlich
Sichtkontrolle der Verplombung an der Startautomatik und am Gehäuse.
Nachladen des Akkus über die Ladebuchse (
stens 24 Stunden bei einer Umgebungstemperatur > 10°C.
Die rote Ladekontrollleuchte des Akku-Ladegerätes muss während des ge-
samten Ladevorganges leuchten.
Wenn das Atemschutzgerät ständig über die Ladebuchse mit einem
Ladegerät verbunden ist (Erhaltungsladung), entfällt die periodische
Nachladung.
Kontrolle der Betriebsbereitschaft mit der Test-Taste an IC-Air.
DE
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
AirElite 4h
Bild 1,Seite 6) für minde-
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