4.9.2
Last transportieren
Voraussetzungen
– Last ordnungsgemäß aufgenommen.
– Hubgerüst für ordnungsgemäßen Transport abgesenkt (ca. 150 - 500 mm über
dem Boden). Fahren mit angehobener Last (>500 mm) ist verboten.
– Einwandfreie Bodenbeschaffenheit.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug feinfühlig beschleunigen und abbremsen.
• Fahrgeschwindigkeit der Beschaffenheit der Fahrwege und der transportierten
Last anpassen.
• Flurförderzeug mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren.
• Immer bremsbereit sein:
• Im Normalfall Flurförderzeug weich abbremsen.
• Bei Gefahr darf plötzlich angehalten werden.
• An Kreuzungen und Durchfahrten auf anderen Verkehr achten.
• An unübersichtlichen Stellen nur mit Einweiser fahren.
• Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. An Gefällen und Steigungen
nicht wenden und die Last immer bergseitig transportieren (siehe Grafik).
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