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Jungheinrich EJC B12 Betriebsanleitung Seite 84

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WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Niemals die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Niemals unter angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Lastaufnahmemittel so weit wie möglich unter die Last fahren.
VORSICHT!
Die Queraufnahme von Langgut ist nicht zulässig.
HINWEIS
Beim Zweifach- Zweihub- Hubgerüst (ZZ) und Dreifach-Zweihub-Hubgerüst (DZ)
entsteht der erste Hub des Lastschlittens (Freihub) ohne Veränderung der Bauhöhe
durch den kurzen, mittig angeordneten Freihubzylinder. Ab einer bauartbedingten
Hubhöhe wird beim Heben die Fahrgeschwindigkeit automatisch reduziert und beim
Senken wieder erhöht.
HINWEIS
Ab Hubhöhen > 1800 mm wird die Geschwindigkeit des Flurförderzeugs auf 2.5 km/
h reduziert. Die Beschleunigung des Flurförderzeugs wird ab einer Hubhöhe von
1800 mm reduziert.
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