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Anwendungsbereich Und Bestimmungsgemäße Verwendung; Sicherheits- Und Schutzeinrichtungen; Gefahren Im Umgang Mit Dem Fensterantrieb; Normen Und Bestimmungen - G-U RWA 1050 Betriebsanleitung

Öffnungssystem für drehflügel mit verriegelungsantrieb
Inhaltsverzeichnis

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Öffnungssystem RWA 1050
1.2
Anwendungsbereich und bestimmungsgemäße Verwendung
Das RWA 1050 - Öffnungssystem ist zum elektromotorischen Öffnen und Schließen von senkrecht eingebauten Drehfenstern bestimmt.
Er ist gebaut und geliefert:
● ausschließlich für den Einsatz in trockenen Räumen,
● zum Einsatz in Gebäude mit gewerblichen Betriebsstätten und in öffentlichen Bereichen,
● zum Einsatz im Privatbereich.
Unzulässige Verwendung oder Bestimmung:
Der Fensterantrieb ist nicht dazu bestimmt, als Hebe-, Transport-, Zugelement für andere als genannte Aufgaben oder ähnliche unge-
nannten Bestimmungen eingesetzt zu werden.
Das RWA 1050- Öffnungssystem nicht an Fenster montieren, die als Flucht- oder Rettungswege vorgesehen sind.
Nach DIN 18650 und der „Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore", BGR 232, müssen automatische Tür- und Fensterantriebe
vor der ersten Inbetriebnahme von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Mindestens einmal jährlich muss eine
wiederholende Prüfung erfolgen.
Die Richtlinie ist herausgegeben vom „Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften". Sie ergänzt die §§ 9,10 und 11 der „Ver-
ordnung über Arbeitsstätten" sowie die §§ 28 und 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschrift" (VBG 1).
Die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs- und Wartungsbedingungen gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Nur so können Schäden vermieden werden.
Gewährleistungsansprüche setzen die fachgerechte Montage nach den Vorgaben des Herstellers voraus.
Ohne Zustimmung von G-U ausgeführte Veränderungen an der Anlage schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Antrieb stimmt mit den Vorschriften Europäischer Richtlinien überein.
1.3

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen

1.3.1

Gefahren im Umgang mit dem Fensterantrieb

Beim Schließen und Öffnen stoppt der Antrieb durch integrierte bzw. externe Lastabschaltung. Die Druckkraft entnehmen Sie bitte den
technischen Daten. Dennoch, bei Unachtsamkeit:
Vorsicht: Quetsch- und Klemmgefahr!
Niemals Finger oder Hand zwischen bewegliche und feststehende Elemente des Fensters oder der Antriebsteile halten.
Bis zu einer Höhe von 2,5 m müssen eventuelle Quetschstellen geeignet abgesichert sein (Ausnahme im gewerblichen, industriellen
Bereichen mit alleinigem Zugang durch eingewiesene Personen). Hierbei muss die Bewegung des Antriebs zum Stillstand kommen
und jegliche Verletzung ausschließen, wenn Personen in den Gefahrenbereich kommen oder die Sicherheitseinrichtung berühren.
Schalten Sie bei allen Arbeiten im Bereich der Fenster, wie Umbau, Renovierung, umfangreiche Reinigung die Anlage aus.
Gefahren durch elektrische Energie
Antrieb nie an 230 V anschließen! Es besteht Lebensgefahr.
Die bauseitige Elektroinstallation darf nur eine zugelassene Elektrofachkraft vornehmen.
Die Einstellungen an der Anlage erfolgen nur über die Bedienelemente. Berücksichtigen Sie immer den notwendigen Freiraum im Bereich
der Fensterflügel, damit jederzeit eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist.
1.3.2

Normen und Bestimmungen

Ergänzend zur Betriebsanleitung gelten die allgemein gültigen, gesetzlichen sowie sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Be-
stimmungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
Bei der Projektierung wie beim Betrieb des Antriebes sind zu beachten:
● die Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232
(herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
● EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (Sicherheitsanalyse)
● Brandverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, z.B. VDE 0100, länderspezifischen Vorschriften, Unfall-
verhütungsvorschriften, insbesondere BGV A1 „Grundsätze der Prävention" und BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmit-
tel".
Es muss bei Montage, Reparatur und Wartung sicher gestellt sein, dass allen gültigen Vorschriften und Richtlinien entsprochen wird.
1.3.3
Sicherheitsanalyse
Hinweise zum sicheren Betrieb der Fensterantriebe
Vor der Inbetriebnahme durch den Betreiber jeder Tür- und Fensteranlage mit automatischem, motorbetriebenem Antrieb muss vom
Hersteller bzw. Lieferanten
muss ein entsprechendes Formblatt erstellt und unterschrieben worden sein.
„In Verkehr Bringer" wie Planer, Fenster- und Türanlagenhersteller oder Lieferant, Monteur.
1)
2
im jeweiligen Land,
eine Sicherheitsanalyse mit Risikobewertung gemäß Richtlinie 98/37 EG durchgeführt worden sein. Dazu
1)
in dem die Fensteranlage betrieben wird.

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