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Bestimmungsgemäße Verwendung - G-U ELTRAL K60 230 V Montage- Und Bedienungsanleitung

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Montage- und Bedienungsanleitung
ELTRAL K60 - 230 V
Kettenantrieb
HINWEIS
WARNUNG
8
1.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Anwendungsgebiet / Anwendungsbereiche
Dieser Antrieb dient zum elektromotorischen Öff nen und Schließen von Fenstern im Fassaden- und
Dachbereich.
Die Hauptaufgabe dieses Produktes ist, in Kombination mit einem Fenster und einer geeigneten
externen Steuereinheit, im Brandfall heißen Rauch und Brandgase abzuführen, um Menschenleben
zu retten und Sachwerte zu schützen. Darüber hinaus kann mit dem elektromotorisch betätigten
Fenster, ebenfalls in Kombination mit einer geeigneten externen Steuereinheit, die Frischluftzufuhr
zur natürlichen Lüftung des Gebäudes gewährleistet werden.
Durch den Anbau des Antriebs an ein bewegliches Fensterelement entsteht ein sogenanntes
„kraftbetätigtes Fenster" welches seinerseits eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG darstellt.
Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß Konformitätserklärung
Der Antrieb ist für ortsfeste Montage und Elektroanschluss am Fenster als Teil eines Gebäudes
bestimmt.
Gemäß der beigefügten Konformitätserklärung ist der Antrieb in Kombination mit einer externen
Steuereinheit (z.B. von GU) zur bestimmungsgemäßen Verwendung an einem kraftbetätigten
Fenster ohne eine erneute Risikobeurteilung vor Ort freigegeben zur:
Anwendung für natürliche Lüftung mit
Einbauhöhe des Antriebs mindestens 2,5 m über dem Boden, oder
Öffnungsweite an der HSK des betätigten Elements < 200 mm bei einer gleichzeitigen
Geschwindigkeit der HSK in Schließrichtung < 15 mm/s.
Eventuelle Gefahrenstellen an Kipp- oder Drehfenstern, deren Nebenschließkanten
sich unterhalb 2,5 m Einbauhöhe über Boden befi nden, sind unter Berücksichtigung der
Steuereinheit und der Nutzung zu beachten!
Als Hersteller sind wir unserer Pfl icht und Verantwortung beim Entwickeln, Fertigen und
Inverkehrbringen von sicheren Fensterantrieben durchaus bewusst und setzen diese konsequent um.
Letztendlich haben wir aber keinen direkten Einfl uss auf den Einsatz unserer Antriebe. Daher weisen
wir vorsorglich auf folgendes hin:
Der Bauherr oder sein Erfüllungsgehilfe (Architekt, Fachplaner) sind von Rechts wegen
verpflichtet, bereits in der Planungsphase die von einem kraftbetätigten Fenster durch seine
Nutzung, Einbaulage, Öffnungsparameter sowie durch die vorgesehene Montageart und
externe Steuereinrichtung ausgehende Gefährdung von Personen zu beurteilen und notwendige
Schutzmaßnahmen auszuschreiben.
Der Errichter/Hersteller der Maschine „kraftbetätigtes Fenster", muss die vorgesehenen
Schutzmaßnahmen am Einbauort umsetzten, oder falls nicht ausgeschrieben diese eigenständig
ermitteln und eventuell verbleibende Rest-Risiken erfassen bzw. minimieren.
DE
02.2018 | G28127 | Designed in Germany

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