Brennluft
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Brennluftversorgung
Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem Fahrgastraum
des Fahrzeugs angesaugt werden.
(Forderung aus ECE-R 122, Punkt 5.3.5.1.).
Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass er nicht durch
Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
(Forderung aus ECE-R 122, Punkt 5.3.5.2.).
Siehe Abb. 13.
9.1.
Brennluftleitung
Die Brennluftansaugleitung ist nur in Verbindung mit einem
Luftansaugschalldämpfer zulässig.
9.2.
Luftansaugschalldämpfer
Die Brennluftansaugöffnung ist so anzuordnen, dass ein Zusetzen durch
Verschmutzung nicht zu erwarten ist.
Die Entnahmestelle für die Brennluft muss an einer spritzwassergeschützten,
kühlen Stelle über der Watlinie des Fahrzeugs liegen, an welcher
bauraumtechnisch kein Über- bzw. Unterdruck (z.B. durch Fahrtwind)
entstehen kann.
Liegt die Ansaugöffnung in einem geschlossenen Einbauraum, ist eine
Belüftungsöffnung von wenigstens 3 cm
Legende zu Abb. 13:
36)
Brennluftansaugleitung
37)
Luftansaugschalldämpfer
38)
Montageclip
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erforderlich.
9.3.
Hinweise zum Einbau
Brennluftansaugleitung max. 400 mm lang am Brennluftansaugstutzen des
Heizgeräts aufdrehen.
Luftansaugschalldämpfer bis Anschlag in die Brennluftansaugleitung
eindrehen.
Undichtigkeit kann den Geräuschpegel anheben. Auf
ausreichenden Abstand zur Abgasanlage achten, um kein
Abgas anzusaugen!
Je nach Einbausituation ist der Luftansaugschalldämpfer mit dem
beiliegenden Montageclip oder anderem, dem Stand der Technik
entsprechenden Montagematerial, an einer geeigneten Stelle zu befestigen.