GRUNDLEGENDE HINWEISE
Die Hubarbeitsbühne darf unter folgenden Bedingungen nicht eingesetzt werden:
• Wenn der Boden weich und instabil ist.
•
Wenn der zulässige Grenzwert der Bodenneigung überschritten wird.
•
Wenn Windlasten auf die Maschine einwirken könnten.
•
Umgebungstemperatur für die Lagerung der Hubarbeitsbühne:
•
Umgebungstemperatur für den Betrieb der Hubarbeitsbühne:
•
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
•
Die Benutzung der Maschine in Bereichen, die keine ausreichende Belüftung
gewährleisten, ist nicht zulässig.
• Die Maschine darf nicht während eines Gewitters (Blitzschlag) betrieben werden.
•
Mit der Hubarbeitsbühne nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen fahren.
•
Die Maschine darf bei Dunkelheit nur betrieben werden, wenn sie mit Schein-
werfern ausgestattet ist.
• Der Einsatz der Maschine in der Nähe von starken elektromagnetischen Feldern
(Radar, Laufräder, Starkstrom) ist nicht zulässig.
• Die Durchführung von Arbeiten, die sich näher als 3 Meter von elektrisch aktiven
Freileitungen befinden, ist untersagt.
• Die Hubarbeitsbühne darf nicht als Kran eingesetzt werden.
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
Sachwidrige Verwendung
G e f a h r
PB S171-12 E
-5° bis +50°.
-5° bis +50°.
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