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mit der Verwendung des Geräts, einschließlich Verbrennungen, Blasen und Veränderungen
der Hautfarbe (Hyper- oder Hypopigmentierung), aus.
Ist eine langfristige Verwendung des Geräts für meine Haut gefährlich?
Die Verwendung von Licht- und Laserenergie in der ästhetischen Medizin wird seit über 15
Jahren in professionellen, von Experten geprüften Fachzeitschriften und durch angesehene
Einrichtungen wie der Mayo Klinik ausführlich dokumentiert. Diese Zeitschriften und Einrich-
tungen haben über keinerlei Nebenwirkungen oder Schädigungen infolge einer langfristigen
Verwendung von Licht- oder Lasergeräten berichtet.
Wie lange sollte ich mit einer Behandlung mit dem Gerät nach einer ungeschützten
Sonnenexposition warten?
Man sollte 2 Wochen warten, bevor man das Gerät nach einer ungeschützten Sonnenexpo-
sition anwendet. Wenn Sie dennoch unsicher wegen einer Sonnenexposition sind, sollten
Sie sich an Ihren Arzt wenden.
Sollte ich vor der Verwendung des Geräts etwas Bestimmtes tun?
Vor jeder Sitzung mit dem Gerät ist es wichtig, dass eine Sonnenexposition der behandelten
Fläche für mindestens 2 Wochen vermieden wird. Hilfreich ist dabei UV-Sonnenschutzcreme
(LSF30+) sowie Kleidung, die die behandelte Fläche bedeckt. Die zu behandelnde Fläche
sollte außerdem mit einer milden Seife und Wasser gereinigt werden, und die Haare sollten
bis zur Hautoberfläche herunter rasiert werden.
Wie sollte ich die behandelte Hautfläche nach einer Behandlung pflegen?
Die behandelte Hautfläche kann mit handelsüblichen Hautpflegeprodukten gereinigt und
gepflegt werden. Achten Sie besonders darauf, dass bis 48 Stunden nach der Behandlung
eine ungeschützte Sonnenexposition vermieden wird. Sonnenschutzcremes mit hohem
Lichtschutzfaktor (30+) sowie bedeckende Kleidung bilden einen geeigneten Sonnenschutz.

10. Entsorgung

Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
– WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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