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Sicherheit; Sicherheitshinweise In Dieser Betriebsanleitung; Allgemeine Gefahren Bei Nichtbeachten Der Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise - Tennant 5010 Betriebsanleitung

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Tennant 5010

1 Sicherheit

1.1
Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung
Sicherheitshinweise in dieser Anleitung sind wie
folgt gekennzeichnet:
Gefahr!
Kennzeichnet Arbeits- und Be-
triebsverfahren, die genau einzu-
halten sind, um eine Gefährdung
von Personen auszuschließen.
Achtung!
Kennzeichnet Arbeits- und Be-
triebsverfahren, die genau einzu-
halten sind, um Beschädigungen
oder Zerstörung an der Maschine
bzw. an Sachgütern zu vermeiden.
Hinweis!
Kennzeichnet wichtige Informatio-
nen, die der Benutzer bzw. das
Wartungspersonal besonders be-
achten muß.
1.2
Allgemeine Gefahren bei Nichtbe-
achten der Sicherheitshinweise
Bedienungspersonal, das mit der Inbetriebnah-
me, Bedienung, Wartung und Reparatur der
Maschine befaßt ist, muß die Betriebsanleitung
und besonders die Kapitel Sicherheitshinweise
gelesen und verstanden haben.
Neben der Betriebsanleitung und den im Ver-
wenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung
sind auch die allgemein anerkannten fachtechni-
schen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten zu beachten. Jede sicherheitsbedenkli-
che Arbeitsweise ist zu unterlassen.
1.3

Allgemeine Sicherheitshinweise

Die Maschine ist nicht zum Saugen gesund-
heitsgefährdender Stäube geeignet. Die Maschi-
ne ist nicht explosionsgeschützt. Die Maschine
ist nicht zum Reinigen auf öffentlichen Straßen
und Wegen zugelassen. Die Maschine muß
eingeschlossen, der Schlüssel - wenn ein Zen-
tralschlüssel konstruktiv vorgesehen ist - abge-
zogen werden. Es müssen andere geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, um unbefugtes
Benutzen der Maschine zu verhindern. Die elek-
trischen wie auch die mechanischen Sicherheits-
einrichtungen der Maschine dürfen nicht verän-
dert oder außer Kraft gesetzt werden. Beim Ar-
beiten mit der Maschine ist auf Dritte, insbeson-
dere auf Kinder, zu achten. Größere Maschinen
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dürfen nur in Aufzügen transportiert werden, bei
denen die Tragfähigkeit ausreicht. Ohne beson-
dere Ausbildung darf der Bediener an der Ma-
schine keine Reparaturen vornehmen. Beim
Reinigen und Warten der Maschine, beim Aus-
wechseln von Teilen oder Umstellen in eine an-
dere Arbeitsfunktion muß dafür gesorgt werden,
daß die Maschine nicht versehentlich anlaufen,
wegrollen oder umkippen kann, daß keine Teile
herunterfallen oder zuklappen können. Entste-
hen Fragen oder Zweifel im Hinblick auf die Si-
cherheit, dann informieren Sie sich vor dem
Einsatz der Maschine beim Hersteller oder beim
Verkaufspartner.
1.4
Sicherheitshinweise für netzbetrie-
bene Maschinen
Netzanschlußleitungen nicht durch Quetschen,
Zerren, Überfahren, Reiben, sowie beim Aus-
stecken durch Ziehen am Kabel, beschädigen.
Untersuchen Sie die Leitungen vor Gebrauch auf
Beschädigungen, Blankstellen, Schmorstellen
und ähnliche Gefahrenstellen. Der Betrieb der
Maschine mit defekter Netzleitung ist verboten.
Beschädigte Teile sofort austauschen. Nur Ar-
beiten ausführen, die in der Betriebsanleitung
aufgeführt sind. Weitergehende Wartungs- und
Reparaturarbeiten nur vom Kundendienst oder
einer autorisierten Fachwerkstätte ausführen
lassen. Original-Ersatzteile oder den technischen
Daten entsprechende Teile verwenden. Beim
Arbeiten an der Maschine diese immer vom Netz
trennen.
1.5
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist ausschließlich bestimmt zur
Naßreinigung von wasserfesten Hartbodenbelä-
gen im Innenbereich von Gebäuden. Eine be-
stimmungsgemäße Verwendung setzt die Ein-
haltung der Inbetriebnahme-, Betriebs-, War-
tungs- und Instandhaltungs-Vorschriften voraus.
Das Bedienungspersonal muß über diese Vor-
schriften informiert sein. Jeder darüber hinaus-
gehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für hieraus resultierende Schäden haf-
tet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer. Die Maschinen dürfen nur
von Personen genutzt, gewartet und instandge-
setzt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Die einschlägigen
Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonsti-
gen allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen, arbeitsmedizinischen und straßenver-
kehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten. Ei-
genmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für dar-
aus resultierende Schäden aus.
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