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Anzahl Und Anordnung Von Punktförmigen Automatischen Brandmeldern In Schmalen Gängen Und Deckenfeldern; Abstand Zu Wänden Und Einrichtungsgegenständen; Abstand Von Punktförmigen Wärmemeldern Zur Decke Bzw. Dach; Abstand Von Punktförmigen Rauchmeldern Zur Decke Bzw. Dach - ABB MHD4/KL Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitstechnik
Projektierungshinweise
1.1.4
Anzahl und Anordnung von punktförmigen automatischen Brandmeldern in schmalen Gängen und
Deckenfeldern
Für Räumlichkeiten mit einer Breite bis inkl. 3 m gelten besondere Vorschriften:
Die Meldermenge wird hier nicht über die Fläche ermittelt, die ein Melder überwachen darf, sondern durch
Vorgabe der Abstände der Melder untereinander und zu den Stirnseiten der Räume.
Die Melderabstände werden wie folgt gewählt werden:
Wärmemelder müssen in Abständen bis 10 m gesetzt werden, zur Stirnseite des Raumes max. 5 m.
Für Rauchmelder gilt ein maximaler Abstand von 15 m, zur Stirnseite max. 7,5 m.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in Fällen, in denen solche Räumlichkeiten verzweigen, an den
Verzweigungen, wie folgt zu sehen, Melder platziert werden:
1.1.5
Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen
Da das Detektionsverhalten von Meldern beeinflusst wird, wenn sie nahe an Wänden oder sonstigen Ein-
richtungsgegenständen platziert sind, ist generell, wenn dies durchführbar ist, ein Abstand von mindestens
0,5 m einzuhalten.
1.1.6
Abstand von punktförmigen Wärmemeldern zur Decke bzw. Dach
Wärmemelder werden immer direkt an Decken bzw. Dächern montiert.
1.1.7
Abstand von punktförmigen Rauchmeldern zur Decke bzw. Dach
In Räumen mit Dachneigungen bis 20° und Räumhöhen bis 12 m dürfen Melder direkt an die Decke bzw.
das Dach montiert werden.
Erst bei Räumen über 12 m Raumhöhe und einer Dachneigung bis 20° und in Räumen mit einer Dach-
neigung über 20° und beliebiger Raumhöhe muss ein minimaler und ein maximaler Melderabstand zu
Decke oder Dach gemäß Tabelle 4 VDE 0833-2 eingehalten werden.
1.1.8
Rauchmelderplatzierung bei Spitz- bzw. Satteldächern
Bei Spitz- bzw. Satteldächern mit einer Dachneigung größer 20° muss eine Melderreihe senkrecht unter
dem Dachfirst platziert werden.
Dabei sind folgende Abstandswerte einzuhalten:
Raumhöhe
bis 6 m
6 bis 12 m
über 12 bis 16 m
Reichen diese Melder hinsichtlich Überwachungsfläche pro Melder bzw. Abstand eines beliebigen
Deckenpunktes zum nächsten Melder nicht aus, müssen weitere Melderreihen gesetzt werden.
6 2CDC542001D0105 I Sicherheitstechnik Brandmeldeanlagen Projektierungshinweise, Anschaltungen
Minimaler Abstand
0,2 m
0,35 m
0,5 m

Maximaler Abstand

0,5 m
1 m
1,2 m

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Diese Anleitung auch für:

Mhdh4/kl

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