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Meldebereiche; Meldergruppen - ABB MHD4/KL Bedienungsanleitung

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Sicherheitstechnik
Projektierungshinweise
die Melder müssen gut sichtbar (im Bedarfsfall sind Hinweisschilder nach DIN 4066 anzubringen) und
gut zugänglich sein und, wenn vorhanden, in das System der Sicherheitsbeleuchtung mit einbezogen
werden.
Die Montagehöhe ist 1,4 m +/- 0,2 m
Hinsichtlich des Betriebs dieser Melder ist unbedingt darauf zu achten, dass ein außer Betrieb genomme-
ner Handmelder entsprechend zu kennzeichnen ist.
1.3

Meldebereiche

Im Brandfall ist es von entscheidender Bedeutung, den Brandort möglichst genau erkennen und benennen
zu können. Dazu wird der Sicherungsbereich – also der gesamte zu überwachende Bereich – in Teil-
bereiche, die sogenannten Meldebereiche, unterteilt. Die Meldebereiche sollten dabei so gewählt werden,
dass im Brandfall der Brandort bei Kenntnis des betroffenen Meldebereichs ohne Problem zu finden ist.
VDE 0833 Teil 2 gibt für Meldebereiche feste Eckdaten vor:
In mehrgeschossigen Gebäuden bildet jedes Geschoss einen eigenen Meldebereich.
Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte bzw. sonstige turmartige Aufbauten bilden eigene Melde-
bereiche.
Ein Meldebereich darf nicht größer als 1600 m
Ein Meldebereich kann identisch oder Teil eines Brandabschnittes sein.
Werden mehrere Räume zu einem Meldebereich zusammengefasst, sind folgende Grenzen zu beach-
ten:
– es dürfen nur benachbarte Räume zusammengefasst werden, deren Fläche zusammen nicht größer
– deren Fläche eine Größe von 1000 m
1.4

Meldergruppen

Eine Meldergruppe ist die Zusammenfassung aller oder eines Teils automatischer oder nichtautomati-
scher Melder aus einem Meldebereich. Dabei kann die Zusammenfassung dadurch erfolgen, dass diese
Melder auf der gleichen Leitung einer konventionellen Meldergruppe verdrahtet sind, oder, dass die Melder
an eine gemeinsame BUS-Leitung angeschlossen sind und programmtechnisch zu Meldergruppen zusam-
mengefasst werden.
Wie zuvor angedeutet sind für automatische Brandmelder und für nichtautomatische Brandmelder eigene
Meldergruppen vorzusehen.
Es ist zu beachten, dass einer Meldergruppe maximal 10 nichtautomatische Melder bzw. 32 automatische
Melder angehören dürfen.
Melder in Zwischenböden, Zwischendecken oder Kabelkanälen sind zu eigenen Meldergruppen zusam-
menzufassen oder müssen von den Meldern im Raum auf andere Weise unterschieden werden können,
z. B. durch entsprechende Melderparallelanzeigen oder durch eine entsprechende Meldung an der Brand-
melderzentrale.
als 400 m
ist und deren Anzahl 5 nicht übersteigt oder
2
gut überschaubar sind und an denen optische Alarmanzeigen angebracht sind. Alternativ ist die
Möglichkeit der Identifizierung des betroffenen Raumes an der Zentrale zulässig.
Sicherheitstechnik Brandmeldeanlagen Projektierungshinweise, Anschaltungen I 2CDC542001D0105 9
sein.
2
nicht übersteigt und deren Eingänge von geeigneter Stelle
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