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Anzahl Und Anordnung Von Punktförmigen Automatischen Brandmeldern Beim Vorhandensein Von Unterzügen Oder Anderen Unterteilungen An Decken - ABB MHD4/KL Bedienungsanleitung

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Sicherheitstechnik
Projektierungshinweise
1.1.3
Anzahl und Anordnung von punktförmigen automatischen Brandmeldern beim Vorhandensein
von Unterzügen oder anderen Unterteilungen an Decken
Unterzüge oder andere Unterteilungen behindern die Rauch- bzw. Wärmeausbreitung in Deckennähe
und führen somit unter Umständen zu verzögertem Ansprechen der vorhandenen Melder. Aus diesem
Grund sind beim Vorhandensein von Unterzügen oder anderen Unterteilungen an der Decke, besondere
Vorschriften zu beachten. Auch hier können wiederum genauere Angaben der VDE 0833-2 entnommen
werden. Auszugsweise können die folgenden Aussagen getroffen werden:
Unterzüge müssen erst beachtet werden, wenn sie mindestens 20 cm hoch sind und dabei direkt an
die Decke anschließen. Ist dies der Fall, muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob sie größer 3 %
der Raumhöhe messen. Ist auch dieses Kriterium erfüllt, ist der Unterzug zu berücksichtigen!
Zu beachtende Unterzüge bilden sogenannte Deckenfelder, also Felder, die ringsherum durch Wände und
Unterzüge begrenzt werden. Die Größe dieser Deckenfelder ist entscheidend für deren Behandlung.
Dabei ist als Ausgangsgröße immer die Überwachungsfläche pro Melder bezogen auf den gesamten
Raum, wie sie, wie in Kap 1.1.2 beschrieben, ermittelt wurde, entscheidend. Man unterscheidet zwischen
Deckenfeldern die
a) kleiner als das 0,6fache der Überwachungsfläche sind
b) größer als das 0,6fache der Überwachungsfläche sind
c)
größer als das 1,2fache der Überwachungsfläche sind
Zu a: Ist ein Deckenfeld kleiner als das 0,6fache der zulässigen Überwachungsfläche für den gesamten
Raum, so darf ein einzelner Melder im Regelfall mehr als ein Deckenfeld überwachen. Dieser Melder darf
das 1,2fache der zuvor genannten zulässigen Überwachungsfläche überwachen. Nimmt man also das
1,2fache der zulässigen Überwachungsfläche, dividiert dieses durch die Fläche des Deckenfeldes und run-
det diesen Wert ab, so ergibt sich die Anzahl der Deckenfelder, die ein Melder im Fall a) überwachen darf.
Ist beispielsweise so ein Deckenfeld 12 m
sich die Anzahl der Deckenfelder, die ein Melder überwachen darf zu: „Anzahl Deckenfelder pro Melder" =
60 * 1,2 / 12. Das entspricht in diesem Beispiel genau 6 Feldern.
Zu b: Ist das betrachtete Deckenfeld größer als das 0,6fache der Überwachungsfläche (und kleiner als das
1,2fache), muss in jeden Fall in jedes Deckenfeld mindestens 1 Melder. Die genaue Melderzahl ergibt sich
durch Aufrundung des Ergebnisses der Division „Fläche des Deckenfeldes" / „zulässige Überwachungs-
fläche".
Zu c: Im diesem Fall wird das Deckenfeld wie ein eigener Raum betrachtet und die Überwachungsfläche
pro Melder gemäß Tabelle 1.1 für dieses Deckenfeld ermittelt. Die Division der Deckenfeldfläche durch
diese Überwachungsfläche ergibt nach Aufrundung die erforderliche Melderzahl für das betrachtete
Deckenfeld. Zu beachten ist auch in diesem Fall der in Kap. 1.1.2 beschriebene Abstandswert.
Ist beispielsweise in einem Raum mit ebener Decke und einer Raumhöhe von 4,5 m die Gesamtfläche
dieses Raumes 320 m
Diese Lösung ergibt sich, weil die Größe des Deckenfeldes größer als das 1,2fache der zulässigen
Überwachungsfläche eines Melders für den gesamten Raum ist (80 >= 1,2 * 60 – siehe auch Tabelle 1.1),
die zulässige Überwachungsfläche für einen bis 80 m
ist und die Division beider Größen gerade 1 ergibt. Hätte der Raum keine Unterzüge, wäre die zulässige
Überwachungsfläche 60 m
Es gibt auch den Fall, dass ein Unterzug nicht direkt an die Decke anschließt, also ein deutlicher Abstand
zwischen Decke und Unterzug ist. In diesem Fall sollte zwingend VDE 0833-2 zu Rate gezogen werden.
groß und ist die zulässige Überwachungsfläche 60 m
2
, die Fläche des Deckenfeldes 80 m
2
und für den Raum wären 320 m
2
Sicherheitstechnik Brandmeldeanlagen Projektierungshinweise, Anschaltungen I 2CDC542001D0105 5
, so ist pro Deckenfeld 1 Melder erforderlich.
2
großen Raum (hier gilt Deckenfeld = Raum) 80 m
2
/ 60 m
= 5,33 -> 6 Melder erforderlich.
2
2
, so ergibt
2
2

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