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Projektierungshinweise; Automatische Brandmelder; Allgemeines - ABB MHD4/KL Bedienungsanleitung

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Sicherheitstechnik

Projektierungshinweise

1
Projektierungshinweise
Die wichtigste Aufgabe einer automatischen Brandmeldeanlage ist das frühzeitige Erkennen von Bränden.
Hierzu ist es erforderlich, die richtige Melderauswahl zu treffen und die Melder richtig zu platzieren. Zu die-
sen beiden Punkten sind nachfolgend einige Projektierungshilfen aufgeführt.
Darüber hinaus sind die richtige Platzierung der nichtautomatischen Brandmelder sowie die normgerechte
Aufteilung des gesamten Sicherungsbereichs in Meldebereiche bzw. Meldergruppen von großer Wichtig-
keit.
Die folgenden Angaben beziehen sich weitgehend auf die Norm DIN VDE 0833, Teil 2 – Gefahrenmelde-
anlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen. Diese Norm ist
maßgeblich für das Errichten von Brandmeldeanlagen und kann auch für das Errichten von Brandmelde-
anlagen, deren Alarm nicht zur Feuerwehr übertragen wird, bzw. deren Bau keine behördliche Forderung
zu Grund liegt, als Orientierung dienen.
1.1

Automatische Brandmelder

1.1.1

Allgemeines

Will man in Abhängigkeit der verschiedenen Raumparameter, wie
Meldertyp
Gesamtfläche des Raumes
Raumhöhe und
Dachneigung,
die erforderliche Melderzahl pro Raum bestimmen, so sollte dies prinzipiell mit Hilfe der Tabelle 2 der
o. g. VDE 0833-2 erfolgen. Vorher muss entschieden werden, welcher Meldertyp – z. B. Rauchmelder
oder Wärmemelder – eingesetzt werden soll.
Dabei ist prinzipiell der Einsatz von Rauchmeldern oder Meldern mit Rauch- und Wärmeerkennung an-
zustreben, außer gewichtige Gründe sprechen gegen deren Einsatz. Ist im Brandfall schon in der frühen
Brandphase mit großer Wärmeentwicklung zu rechnen, bieten sich Wärmemelder für den Einsatz an.
Gleiches gilt, wenn Brände zu erwarten sind, die wenig Rauch produzieren. Erhöhen Staub, sichtbare
Dämpfe oder ähnliche Größen das Risiko von Täuschungsalarmen, sollte auf den Einsatz von Rauch-
meldern verzichtet werden, ausgenommen dieses Risiko lässt sich durch begleitende technische
(Meldungsabhängigkeiten) oder personelle Maßnahmen (Erkundungsbetrieb), reduzieren.
Eine weitere Einsatzbegrenzung stellt die Raumhöhe dar. Klassische punktförmige Wärmemelder dürfen
nur in Räumen bis zu maximal 7,5 m Raumhöhe eingesetzt werden. Dies gilt für Wärmemelder der
Klasse A1. Wärmemelder der Klassen A2 oder niedriger sogar nur bis 6 m Raumhöhe.
Bei punktförmigen Rauchmeldern ist unter normalen Umständen die Grenze bei 12 m Raumhöhe.
Nur unter Vorbehalt des Nachweises der Wirksamkeit erhöht sich dieser Grenzwert auf 16 m (siehe auch
Tabelle 1 aus VDE 0833-2).
Die genannten Grenzwerte sind unter dem Gesichtspunkt des Ansprechens der Melder auf die Brand-
kenngröße innerhalb vernünftiger Zeiträume zu sehen. Die Wirksamkeit einer Brandmeldeanlage ist nur
gewährleistet, wenn Brände so früh wie möglich erkannt werden.
2 2CDC542001D0105 I Sicherheitstechnik Brandmeldeanlagen Projektierungshinweise, Anschaltungen

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