09 GEWÄHRLEISTUNGEN
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GARANTIE
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel des Produkts, die nach-
weislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Zugang der Versandbereit-
schaftsanzeige, spätestens nach Auslieferung. Von der Gewährleistungs-
pflicht ausgeschlossen sind Beschädigungen, die durch Verschleiß, durch
Vorsatz, fahrlässige bzw. unsachgemäße Bedienung oder Benutzung ent-
standen sind. Dasselbe gilt bei Verwendung von ungeeigneten Pflegemit-
teln, Schmierölen bzw. Fetten. Bei Beanstandungen ist der vollständig
ausgefüllte Garantie-Abschnitt (siehe unten) mit einzureichen.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Für den Rollstuhl tauron|rsi erklärt die DIETZ GmbH in alleiniger Ver-
antwortung die Konformität gemäß der EG-Richtlinie 93/42/EWG für
Medizinprodukte.
VERANTWORTLICHKEIT
Wir können uns als Hersteller nur dann für die Sicherheit, Zuverlässig-
keit und Gebrauchstauglichkeit des Rollstuhles verantwortlich betrach-
ten, wenn Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsar-
beiten nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden.
HAFTUNG
Die DIETZ Reha-Produkte GmbH haftet nur, wenn die Produkte unter
den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen Zwecken
eingesetzt werden. Wir empfehlen, die Produkte sachgemäß zu handha-
ben und entsprechend der Anleitung zu pflegen. Für Schäden, die durch
Bauteile und Ersatzteile verursacht werden, die nicht durch die DIETZ
Reha-Produkte GmbH freigegeben wurden, haftet die DIETZ Reha-Pro-
dukte GmbH nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten Fachhändlern
oder vom Hersteller selbst durchzuführen.