Vor der ersten Benutzung
Was muss ich vor der ersten Benutzung meiner Hebebühne beachten?
Vor der Inbetriebnahme muss die einmalige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden (Formular
„Einmalige Sicherheitsüberprüfung" Seite 103 verwenden).
Nach der Inbetriebnahme muss das Aufstellungsprotokoll ausfüllt an den Hersteller gesendet werden.
Erfolgt die Aufstellung der Hebebühne durch einen Sachkundigen (werksgeschulter Monteur) führt
dieser die Sicherheitsüberprüfung durch. Erfolgt die Aufstellung durch den Betreiber ist ein Sachkundiger
mit der Sicherheitsüberprüfung zu beauftragen. Der Sachkundige bestätigt die fehlerfreie Funktion der
Hebebühne auf dem Aufstellungs-Protokoll und dem Formular für die einmalige Sicherheitsüberprüfung
und gibt die Hebebühne zur Nutzung frei.
Notwendige Einstellarbeiten der gelieferten Krömer-Hebebühne bei der Aufstellung am Arbeitsplatz!
Ab Hersteller werden nur Grundeinstellungen der Krömer-Hebebühnen vorgenommen. Die
Feineinstellungen der Hebebühne muss bei der Endmontage an Ort und Stelle (Arbeitsplatz) von
Fachpersonal vorgenommen werden.
Diese Einstellarbeiten sind kein Bestandteil des Lieferumfangs! Schäden die durch fehlerhafte
Einstellungen der Hebebühne auftreten, werden nicht vom Lieferanten ersetzt. Die Kosten für
Reparatur bzw. Instandsetzung muss in diesem Fall der Kunde tragen. Im Extremfall kann es sogar zu
einem Totalschaden kommen (wenn eine korrekte Einstellung der Hebebühne nicht vorgenommen
wurde). Die erste Last (PKW) darf nur nach korrerkter Einstellung der Hebebühne angehoben
werden.
HINWEIS!
Kontrollieren Sie sämtliche Schläuche und Verbindungen. Die Hebebühne darf nur in Betrieb
genommen werden, wenn keine undichten Stellen vorhanden sind.
Druckfehler, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
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