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Eu-Konformitätserklärung; Einbauerklärung Von Unvollständigen Maschinen - Faac 950N2 Originalanleitung

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EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Hersteller
Firmenbezeichnung:
FAAC S.p.A. Soc. Unipersonale
Adresse: Via Calari, 10 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt hiermit unter der alleinigen Verantwortung, dass das
folgende Produkt:
Getriebemotor für Flügeltüren für
Beschreibung:
den Personendurchgang
Modell:
950N2
folgende harmonisierte gemeinschaftliche Rechtsvorschriften
eingehalten wurden:
2014/30/EU
2011/65/EU
Außerdem wurden die folgenden harmonisierten Normen
angewandt:
EN61000-6-2:2005
DIN EN 61000-6-3:2007 + A1:2011
Bologna, 01-11-2017
950N2
CEO
A. Marcellan
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EINBAUERKLÄRUNG VON
UNVOLLSTÄNDIGEN MASCHINEN
(2006/42/EC ANH. II S. 1, BUCHST. B)
Der Hersteller und Bevollmächtigte für die Erstellung der dazu-
gehörigen technischen Dokumentation
Firmenbezeichnung:
FAAC S.p.A. Soc. Unipersonale
Adresse: Via Calari, 10 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt hiermit, dass für die unvollständige Maschine:
Getriebemotor für Flügeltüren für
Beschreibung:
den Personendurchgang
Modell:
950N2
die folgenden grundlegenden Anforderungen der Maschi-
nenrichtlinie 2006/42/EC (einschließlich aller anwendbaren
Änderungen) angewandt und erfüllt sind:
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6, 1.2.1, 1.2.3, 1.2.6, 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3,
1.3.4, 1.4.1, 1.4.2.1, 1.5.1, 1.5.2, 1.6.3, 1.6.4, 1.6.5, 1.7.1,
1.7.1.2, 1.7.4
und dass die dazugehörigen technischen Unterlagen in Überein-
stimmung mit Teil B des Anhangs VII erstellt wurden.
Außerdem wurden die folgenden harmonisierten Normen
angewandt:
EN16005:20012
EN ISO 12100:2010
EN13849-1:2015
EN13849-2:2012
Verpflichtet sich außerdem, per Post oder auf elektronischem
Wege maßgebliche Informationen über die unvollständige
Maschine als Antwort auf eine hinreichend begründete Anfrage
der nationalen Behörde zu übermitteln.
Schließlich erklärt er, dass die oben spezifizierte unvollständige
Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn
festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige
Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der vorer-
wähnten Maschinenrichtlinie 2006/42/EC entspricht.
Bologna, 01-11-2017
CEO
A. Marcellan
532219 - RevA
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