EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, daß:
der Antrieb Modell 740 / 741 mit Steuergerät 740D
,
• hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine
zusammengebaut zu werden, gemäß der Richtlinien 89/392/EWG und deren nachfolgenden Änderungen
98/37/EG;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden weiteren Richtlinien EWG entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderung 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt darüber hinaus, daß die Inbetriebnahme der Maschine bis zu dem Zeitpunkt nicht gestattet ist, bis die
Maschine, in die sie eingebaut wird, oder als deren Bestandteil sie bestimmt ist, identifiziert wurde und deren
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 98/37/EG.
Bologna, 01 Januar 2004
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die
Anleitung aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein
fehlerhafter Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden
Personenschäden führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die
Anleitungen aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle
Gefahrenquelle darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie
nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen
angegebenen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere
Gebrauch, der nicht ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit
des Produktes beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen
oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht
werden, ab.
7) Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert
werden: das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt
ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische
Versorgung auszushlalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen.
Darüber hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit
omnipolarer Abschaltung empfohlen.
(RICHTLINIE 98/37/EG)
Der Geschäftsführer
A. Bassi
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
15) Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
17) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
19) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
20) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
21) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs
22) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
24) Der Durchgang/die Durchfahrt soll nur bei stillstehender Automation
25) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der
26) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit,
27) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden
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einer Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
den Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in
jedem Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben der
unter Punkt 10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
empfohlen (bspw.: FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes, das über eine
entsprechende Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird.
Darüber hinaus sind die unter Punkt "16" erwähnten Vorrichtungen
einzusetzen.
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der
Anlage eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
verwendet werden.
Veränderungen vorgenommen werden.
des Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das
Anleitungsbuch, das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches
Aktivieren der Automation zu vermeiden.
erfolgen.
Automation ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal wenden.
besonders die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl.
falls
vorgesehen,
die
Schubkraft
Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
Anleitung vorgesehen sind, sind nicht zulässig
des
Antriebs)
und
der