4. EINBAUANFORDERUNGEN
4.1 MECHANISCHE ANFORDERUNGEN
Die mechanischen Bauteile müssen den Anforderun-
gen der Norm DIN EN 16005 entsprechen.
Bevor die Automation installiert wird, muss die Eignung
der mechanischen Anforderungen sichergestellt werden
bzw. sind die dafür notwendigen Maßnahmen zu setzen.
Die grundlegenden mechanischen Anforderungen sind:
!
Der Untergrund im Einzugsbereich des Tors muss eben
und waagrecht sein.
Die Tür muss in allen Positionen ihres Laufs genau
senkrecht sein, die Bewegung muss regelmäßig
und gleichförmig sein und es darf zu keiner Reibung
kommen.
Die Struktur (Sturze, Säulen, Wände, Türen und Fens-
ter, Scharniere und Tore) muss unter Berücksichtigung
des Gewichtes des Tors, der vom Getriebemotor
entwickelten Kräfte und der Windeinwirkung aus-
reichend solide und stabil sein und es darf keinerlei
Gefahr gegeben sein, dass sich Teile der Konstruktion
ablösen oder nachgeben.
eine statische Berechnung durchzuführen.
Die Konstruktion darf keine Anzeichen von Korrosion
oder Risse aufweisen.
Es müssen geeignete Absturzsicherungen für das Tor
vorhanden sein.
Die Scharniere müssen in gutem Zustand, geschmiert,
spiel- und reibungsfrei sein; überprüfen, dass die Tore
nicht aus den eigenen Angeln treten und herunter-
fallen (z.B. nach Hochheben).
In der Öffnungs- und Schließposition müssen me-
chanische Anschläge vorhanden sein, um den Lauf
des Tors zu begrenzen.
eine geeignete Größe aufweisen und gut befestigt
sein, damit sie dem Aufprall des Tors standhalten.
Schwellen und Bodenvorsprünge müssen auf geeig-
nete Weise ausgebildet oder gekennzeichnet werden,
um Stolper- oder Rutschgefahr auszuschließen.
Die Tore müssen aus Materialien bestehen, die auch
bei einem eventuellen Bruch keine Verletzungsgefahr
für Personen darstellen.
Die durchsichtigen Tore müssen durch geeignete
Kennzeichnungen oder gut sichtbare Schilder ge-
kennzeichnet sein.
Türen mit nur einer Durchgangsrichtung müssen
durch geeignete Hinweise gekennzeichnet sein.
Um die Gefahr des Schneidens und Einhakens zu
vermeiden, dürfen keine scharfen Kanten oder
hervorstehenden Teile vorhanden sein. Alternativ
dazu sind scharfe Kanten und hervorstehende Teile zu
beseitigen oder auf angemessene Weise zu schützen.
Zwischen der Wand (oder einem anderen ortsfesten
Element) und dem am weitesten vorstehenden Teil
des geöffneten Tors muss ein geeigneter Sicherheits-
abstand zum Schutz vor Quetsch-/Einklemmgefahr
vorhanden sein. Zwischen festen und beweglichen
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Erforderlichenfalls ist
Die Anschläge müssen
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Teilen müssen ausreichende Sicherheitsabstände
vorhanden sein, um Hände vor Einklemmgefahr zu
schützen.
Alternativ dazu sind zum Schutz der
Hände entsprechende Vorrichtungen anzubringen.
Zwischen Boden und Unterkante des Torflügels muss
über den gesamten Lauf ein Sicherheitsabstand vor-
handen sein, der die Füße ausreichend vor der Gefahr
des Mitschleifens schützt.
zum Schutz der Füße entsprechende Vorrichtungen
anzubringen.
Zwecks Bestimmung der Mindestabstände zur Ver-
meidung des Quetschens von Körperteilen ist auf die
Norm EN 349 Bezug zu nehmen.
Zwecks Bestimmung der Sicherheitsabstände gegen
das Erreichen von Gefährdungsbereichen ist auf die
Norm EN ISO 13857 Bezug zu nehmen.
4.2 ELEKTRISCHE ANLAGE
F
Vor jedem Eingriff muss die Netzstromversorgung
unterbrochen werden. Wenn der Trennschalter
nicht sichtbar ist, muss ein Schild „ACHTUNG – War-
tungsarbeiten" angebracht werden.
!
Die elektrische Anlage muss den geltenden Vorschriften im
Land des Einbauorts entsprechen.
Es sind Bauteile und Materialien mit CE-Kennzeichnung zu
verwenden, die der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU entsprechen.
Das Stromversorgungsnetz der Automation muss mit
einem allpoligen Leitungsschutzschalter mit angemessener
Auslöseschwelle und einem Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm oder mehr ausgestattet sein, damit eine
Trennung vom Netz in Übereinstimmung mit den geltenden
Normen erfolgen kann.
Das Stromversorgungsnetz der Automation muss mit
einem Differentialschalter mit 0,03 A Auslöseschwelle
ausgestattet sein.
Die Metallmassen der Konstruktion müssen geerdet werden.
Es ist zu überprüfen, ob die Erdungsanlage in Übereinstim-
mung mit den geltenden Normen im Land des Einbauorts
ausgeführt ist.
Die elektrischen Leitungen der Automation müssen Größen
und Isolationsklassen aufweisen, die den gelten Normen
entsprechen, und in geeigneten Rohren oder Schläuchen
Aufputz oder Unterputz verlegt werden.
Für Netzspannungskabel und 12-24 V Anschlusskabel der
Steuervorrichtungen / Zubehörteile sind getrennte Rohre
zu verwenden.
Anhand des Plans der unter Putz verlegten Leitungen ist im
Hinblick auf eine Vermeidung der Gefahr von Stromschlägen
sicherzustellen, dass in der Nähe von Aushüben und Bohrun-
gen keine elektrischen Leitungen verlaufen.
Es ist sicherzustellen, dass in der Nähe von Aushüben und
Bohrungen keine Rohrleitungen verlaufen.
Die Verlängerungsverbindungen unter Verwendung der Ver-
Alternativ dazu sind
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